Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet die „Arbeitgeber“, die Arbeitszeit der Beschäftigten vollständig zu erfassen. Das ist für alle EU-Staaten verpflichtend, urteilten die EU-Richter am vergangenen Dienstag. Damit soll ein Kontrollsystem geschaffen werden, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden.
Bisher ist im deutschen Arbeitszeitgesetz lediglich die Registrierung von Überstunden vorgesehen.


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