Solidarität siegt

Die Sparkasse Göttingen hätte das Konto der Roten Hilfe nicht kündigen dürfen – so entschied das Landgericht Göttingen im Hauptsacheverfahren.

Bereits im vorausgegangenen Eilverfahren wurde die Sparkasse gerichtlich dazu verpflichtet, das Konto bis zur Entscheidung in der Hauptsache weiterzuführen. Dagegen hatte die Sparkasse Berufung eingelegt, die das Oberlandesgericht Braunschweig vor drei Wochen zurückwies. Eine öffentlich-rechtliche Sparkasse dürfe ein Konto nicht ohne sachlichen Grund kündigen, so die Begründung. Dem schloss sich das Landgericht an. Mit dem Urteil ist nun auch im Hauptsacheverfahren geklärt, dass für die Kündigung von Konten zivilgesellschaftlicher Organisationen enge grundrechtliche Grenzen gelten.

Die Sparkasse Göttingen hatte das Konto der Roten Hilfe im Dezember 2025 gekündigt. Im darauffolgenden Rechtsstreit führte sie unter anderem einen erhöhten Prüfaufwand im Zusammenhang mit Spendenkampagnen der Organisation an. Dabei ging es um Spenden zur finanziellen Unterstützung von Menschen in politisch motivierten Strafverfahren, zum Beispiel für Anwalts- und Prozesskosten, oder die Abwehr drohender Auslieferungen. Die Kündigung erfolgte kurz nachdem die US-Regierung die sogenannte „Antifa Ost“ als „terroristische Organisation“ eingestuft hatte.

Die Sparkasse befürchtete nach eigenen Angaben Risiken für ihren internationalen Zahlungsverkehr und verwies auf das SWIFT-System. Den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand und die Risiken machte sie zum Grund für die Kündigung.

„Das ist ein wichtiger Erfolg für die Rote Hilfe und für alle, die sich gegen politisch motiviertes Debanking wehren. Einer Organisation die finanzielle Infrastruktur zu entziehen kann ihre Arbeit faktisch lahmlegen. Genau deshalb war es notwendig, diese Kündigung nicht einfach hinzunehmen“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe. Solidaritätsarbeit für Beschuldigte und Angeklagte sei keine verdächtige oder illegale Tätigkeit. Das Recht auf Verteidigung und ein faires Verfahren müsse auch und gerade dann gelten, wenn Verfahren politisch aufgeladen seien.

Die Sparkasse Göttingen kündigte an, auf eine Revision zu verzichten.

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"Solidarität siegt", UZ vom 16. Oktober 2026



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