Das Land Nordrhein-Westfalen ist erneut bei dem Versuch gescheitert, den Palästina-Aktivisten Ahmad Othman zu entlassen. Am vergangenen Donnerstag wies das Dortmunder Arbeitsgericht die Kündigung Othmans zurück. Es war bereits der zweite Erfolg für das ehemalige Mitglied der inzwischen vom Innenministerium verbotenen Gruppe Palästina Solidarität Duisburg (PSDU). Bereits im Jahr 2024 hatte das Land versucht, den Informatiker vor die Tür zu setzen. Diese Entlassung war nicht wirksam, wie das Arbeitsgericht im April vergangenen Jahres feststellte. Der Personalrat war nicht ordnungsgemäß einbezogen worden. Noch während das Berufungsverfahren lief, kündigte das Land Othman erneut – und begründete dies vor allem mit seinen politischen Aktivitäten. Auch dieser Anlauf wurde nun zurückgewiesen. Die Begründung des Arbeitsgerichtes steht noch aus.
Im UZ-Blog berichten wir ausführlich über die aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichtes und den Sieg von Ahmad Othman.








