Seit mehr als 70 Jahren war die Todesstrafe in Israel abgeschafft. Nur in Ausnahmefällen, bei einer Verurteilung wegen Genozid (!) oder vergleichbaren Verbrechen konnte sie noch verhängt werden. In einzelnen Fällen wurde ein Urteil in „lebenslänglich“ umgewandelt. Nur zwei Mal wurde ein Todesurteil in Israel vollstreckt. 1948 wurde Meir Tobianski, ein Armeeoffizier, wegen Spionage verurteilt und hingerichtet. Zu Unrecht, wie sich später – zu spät – herausstellte. Er war unschuldig und wurde postum rehabilitiert. Und 1962 wurde Adolf Eichmann hingerichtet.
In der Vergangenheit gab es mehrmals Versuche, die Todesstrafe wieder einzuführen, die aber erfolglos blieben. Für den Rassisten Itamar Ben-Gvir und seine Partei war mit dem 7. Oktober die Stunde gekommen, mit der Wiedereinführung der Todesstrafe Palästinenser auch auf gesetzlichem Wege und nicht nur mit Bomben zu töten. Das Gesetz verpflichtet Militärgerichte im besetzten Westjordanland, die Todesstrafe zu verhängen, wenn ein Palästinenser einen Israeli tötet und die Tat als „terroristisch“ eingestuft wird. Angesichts eines schwammigen Begriffs von Terrorismus und der bekannten Vorliebe der Militärgerichte für Schuldsprüche (etwa 96 Prozent aller Urteile enden mit dem Verdikt „Schuldig“) sind Todesurteile in vielen Fällen absehbar. Nur in Ausnahmefällen darf das Todesurteil in Lebenslänglich umgewandelt werde. Und auch in Zukunft werden diese Verurteilungen in vielen Fällen auf Geständnissen basieren, die Ergebnisse von Folter in israelischen Gefängnissen waren.
Mit einer widerwärtigen Inszenierung – einer goldenen Anstecknadel, geformt wie die Schlinge eines Galgens – machten Ben-Gvir und seine Unterstützer Stimmung für ihr Gesetzesvorhaben. Und am 30. März konnten sie feiern. Mit Champagner begossen Ben-Gvir und seine Freunde ihren Erfolg. Mit 62 gegen 48 Stimmen hatte die Knesset bei einigen Enthaltungen für ein Gesetz gestimmt, das buchstäblich Apartheid bis zum Tod garantiert. Ein Todesurteil kann von Militärgerichten auf der Westbank verhängt werden – und die sind nur für Palästinenser zuständig. Die Abstimmung erfolgte nicht streng entlang der Trennlinie Koalition/Opposition. Die orthodoxen Parteien stimmten gegen das Gesetz – aus religiösen Gründen. Ein Gesetz kann in einem zivilisierten Staat nicht rückwirkend gelten, und das gilt auch für die Todesstrafe in Israel. Doch ist eine Ergänzung bereits in Arbeit: Das zusätzliche „Gesetz zur Verfolgung der Teilnehmer am Massaker vom 7. Oktober“. Würde es verabschiedet, würden spezielle Militärgerichte installiert, die die Todesstrafe wegen der Teilnahme an den Angriffen vom 7. Oktober verhängen können.
Der Knesset-Abgeordnete Ofer Cassif von Chadasch – dem linken Parteienbündnis, dem unter anderem die Kommunistische Partei Israels angehört – bezeichnet das Gesetz zur Einführung der Todesstrafe als „Genozid-Gesetz“ – und das sei nicht nur ein Schlagwort. Sobald das Gesetz zur Einführung der Todesstrafe verabschiedet war, hatten Chadasch und das „Juristische Zentrum für Rechte der Arabischen Minderheit“ einen Antrag dagegen beim Obersten Gerichtshof eingebracht.
Obwohl das Gericht Teil des israelischen Establishments ist und Krieg, Besatzung und Genozid unwidersprochen ließ, hat Cassif die Hoffnung, es würde zumindest einige Teile des Gesetzes zurückweisen. So offensichtlich sei, dass es den Grundgesetzen des israelischen Staates widerspreche.
Die Gefängnisverwaltung, die für Exekutionen zuständig sein wird, hat mittlerweile mit dem Aufbau der Infrastruktur begonnen. Prozeduren und Verantwortliche werden bestimmt, der Hinrichtungsraum bereitgestellt.









