Die einmalige steuerfreie Zahlung der „Inflationsausgleichsprämie“ – bis insgesamt 3.000 Euro – ist erstens keine nachhaltige (!) Lohnerhöhung, führt nicht zu Steuereinnahmen (Lohnsteuer) und vor allem zu keiner Verbeitragung in den Kassen der Kranken- und Rentenversicherung der arbeitenden Menschen. Allein der Unternehmervorteil durch die Nichtverbeitragung beträgt über 600 Euro – bei 3.000 Euro „sparen“ die „Arbeitgeber“ circa 20 Prozent Sozialversicherungsbeiträge.
Gerade in diesen Zeiten müssen wir für den Erhalt der sozialstaatlich orientierten Renten- und Krankenversicherungskassen kämpfen!


![UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis] UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]](https://www.unsere-zeit.de/wp-content/uploads/2021/04/Banner_800x90_Probeabo_Rahmen.jpg)
