Die „Nord Stream 2 AG“ hat gegen die Änderung der EU-Gasrichtlinie eine Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. Die Änderung der Gasrichtlinie sei eindeutig mit dem Ziel entworfen worden, die neue Ostsee-Pipeline „Nord Stream 2“ zu benachteiligen und zu behindern, teilte das dem russischen Staatskonzern Gazprom gehörende Unternehmen am Freitag vergangener Woche mit. Dies stelle einen Verstoß gegen die EU-Rechtsgrundsätze der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit dar.
Die im April verabschiedete Änderung der EU-Gasrichtlinie sieht vor, dass künftig EU-Energieregeln auch für Pipelines gelten, die aus Drittstaaten in die Europäische Union führen. Demnach dürfen die Produktion von Erdgas und der Betrieb der Leitung nicht in einer Hand liegen – anders als bisher bei „Nord Stream 2“ vorgesehen.


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