Klage gegen Tesla

Die IG Metall ficht die jüngste Betriebsratswahl bei Tesla gerichtlich an. Einen entsprechenden Beschlussantrag reichte die Gewerkschaft am Mittwoch vergangener Woche ein. Er stützt sich auf Paragraph 19 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Die IG Metall sieht den von Drohungen seitens der Unternehmensleitung geprägten Wahlkampf, zahlreiche Einschüchterungsversuche sowie die ungleiche Behandlung der Listen und Kandidierenden als unzulässige Wahlbeeinflussung. „Eine solche Attacke auf die demokratische Mitbestimmung wie bei Tesla habe ich als Gewerkschafter nie zuvor erlebt“, sagte Jan Otto, Bezirksleiter der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen. „All ihre Macht haben Elon Musk und die deutsche Tesla-Geschäftsführung eingesetzt, um diese Betriebswahl in ihrem Sinne zu steuern.“ Den Beschäftigten bei Tesla sei monatelang vermittelt worden, eine Entscheidung für die Liste der IG Metall sei eine Entscheidung gegen Tesla und hätte Konsequenzen für die Zukunft des Werks und ihrer Arbeitsplätze. Vorgesetzte sollen Anstecker mit der Aufschrift „Giga Ja Gewerkschaft Nein“ (sic!) verteilt haben und behauptet haben, mit der IG Metall gäbe es weniger Geld. Die Werksleitung soll einer arbeitgebernahen Liste Leuchtwerbung an der Fassade des Werks gestattet haben, eine vergleichbare Aktion der IG-Metall-Liste hingegen sofort unterbunden haben.

Hat die IG Metall Erfolg mit ihrer Anfechtung, würde der bestehende Betriebsrat aufgelöst und neu gewählt. Der DGB hält die derzeitige Rechtslage für nicht ausreichend, um demokratische Wahlen in Betrieben zu gewährleisten. Der Gewerkschaftsbund fordert seit Jahren eine Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes und eine strikte Neutralitätspflicht für Arbeitgeber bei Betriebsratswahlen.

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"Klage gegen Tesla", UZ vom 3. April 2026



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