Wenige Monate vor den anstehenden Kommunalwahlen hat das Landesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalen das sogenannte „Rock-Verfahren“ für unzulässig erklärt. Damit gab das Gericht einer Reihe von kleineren Parteien recht, die gegen das vom Landtagsabgeordneten Simon Rock (Grüne) entwickelte Berechnungsverfahren für die Verteilung der Sitze in den Kreis- und Gemeinderäten geklagt hatten. CDU, Grüne und SPD hatten das Verfahren beschlossen, das größeren Parteien einen Vorteil verschafft und kleinere Parteien Mandate gekostet hätte. Bei den Kommunalwahlen im Herbst wird dadurch voraussichtlich wieder das alte Verfahren zur Anwendung kommen.
Rock gekippt
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)
"Rock gekippt", UZ vom 13. Juni 2025
![UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis] UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]](https://www.unsere-zeit.de/wp-content/uploads/2021/04/Banner_800x90_Probeabo_Rahmen.jpg)