Ergänzend zu der Erklärung der DKP vom 19. März zum „Sondervermögen Infrastruktur“ möchte ich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes vom 25. August 2023 aufmerksam machen (Geschäftszeichen: I 2 – 0002060). Darin wurden zum ersten Mal die bis dahin bestehenden Schattenhaushalte beziehungsweise Sondervermögen aufgelistet. Anlass waren die enormen Sonderausgaben außerhalb des Bundeshaushaltes im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen. Aufgelistet werden Schattenhaushalte von 2013 bis 2024 in Höhe von 711 Milliarden Euro – die höchsten Posten haben die Wirtschaftsstabilisierungsfonds Corona (150 Milliarden, 2020), Energie (250 Milliarden, 2022) und die Kriegskredite (100 Milliarden, 2022). In dem Bericht des Bundesrechnungshofes wird festgestellt:
- Durch das Verlagern von Einnahmen und Ausgaben in Sondervermögen in finanziell erheblichem Umfang wurde der Bundeshaushalt über die Jahre hinweg entkernt.
- Dies hat seit dem Jahr 2020 eine bis dahin nicht bekannte Ausweitung und Dynamik erlangt.
- Die budgetflüchtigen Ausgaben und ihre ebenfalls budgetflüchtige Kreditfinanzierung gefährden das parlamentarische Budgetrecht.
- Das Parlament (aber auch die Öffentlichkeit) droht den Überblick und damit auch die Kontrolle zu verlieren.



