Tarifvertrag Leiharbeit

Die Gewerkschaften des DGB haben sich mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) auf einen neuen gemeinsamen Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche geeinigt. Beide bisherigen Tarifverträge der Leiharbeit, die die DGB-Tarifgemeinschaft zum einen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und zum anderen mit dem Inte­ressenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) abgeschlossen hatte, wurden damit zu einem neuen, einheitlichen Tarifwerk zusammengeführt.

Notwendig wurde dieser Schritt, weil die beiden Arbeitgeberverbände BAP und iGZ Ende 2023 zum neuen GVP verschmolzen sind. Die ersten regulären Tarifverhandlungen zur Höhe der Entgelte mit dem neuen Verband beginnen im August dieses Jahres.

In der Branche arbeiten rund 560.000 Beschäftige. Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der der DGB mit seinen Gewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Tarifverhandlungen führt.

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"Tarifvertrag Leiharbeit", UZ vom 20. Juni 2025



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