Es könnte ein gefundenes Fressen für die rechte Skandalpresse sein: Da ist ein junger arabischer Mann, der seit fast zwei Jahren seinem Job nicht nachgeht. Sein Arbeitgeber, eine Behörde, versucht, ihn zu feuern, stellt sich dabei aber über die Maßen inkompetent an. Die Behörde verliert und muss am Ende nicht nur das Gehalt des jungen Manns nachzahlen, sondern auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Und weil das ganze so schlecht lief, wiederholt die Behörde das Prozedere – mit dem gleichen Ergebnis wie beim ersten Mal. Zehntausende Euro an Steuergeldern werden sprichwörtlich zum Fenster hinausgeworfen. Tatsächlich ist vor kurzem der rechte transatlantische Blog „Die Achse des Guten“ auf den Fall aufmerksam geworden. Doch weder die „Achse“ noch die Springer-Presse können ihn für sich ausschlachten: Denn der junge Mann, Ahmad Othman, ist Palästinenser und war bei Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) aktiv, einer Gruppe, die am 16. Mai 2024 vom nordrhein-westfälischen Innenministerium verboten wurde. Und der Grund, wieso Othman seit Mai 2024 nicht mehr gearbeitet hat, ist nicht etwa der, dass er nicht wolle. Sein Arbeitgeber, das Land Nordrhein-Westfalen, versucht seither, ihn zu feuern, und zwar genau wegen seines politischen Engagements. Dabei demonstriert Deutschlands bevölkerungsreichstes Bundesland, dem mit der Essener Kanzlei Kümmerlein fast 60 Anwälte zur Seite stehen, durchweg seine Unfähigkeit und seinen Widerwillen, sich an Recht und Gesetz zu halten.
Das gilt zunächst für die Kündigungen selbst: Im April 2025 stellte das Dortmunder Arbeitsgericht fest, dass die erste Entlassung nicht wirksam war, weil der Personalrat nicht ordnungsgemäß einbezogen worden war. Daraufhin legte das Land Berufung ein, kündigte Othman erneut und nahm die Berufung zurück, nachdem die zweite Kündigung in Kraft getreten war. Es ging offenbar nur darum, ihn von seinem Arbeitsplatz fernzuhalten. Auch gegen die zweite Kündigung klagte Ahmad Othman – und gewann am vergangenen Donnerstag erneut. Die Begründung hat das Gericht noch nicht bekanntgegeben.
Die Behörden ziehen alle Register, um Othman zu zermürben. So gab das Land der Arbeitsagentur die Falschinformation, er sei verhaltensbedingt gekündigt worden, weshalb er eine Sperre erhielt. Die Agentur meldete ihn nach seinem ersten, noch nicht rechtskräftigen Sieg ab und zahlte auch seine Krankenkassenbeiträge nicht, ohne ihn darüber zu informieren. Er wurde in Maßnahmen gesteckt, obwohl er Dutzende Bewerbungen geschrieben hatte. Das Land stellte ihm nur mit Verzögerung ein Arbeitszeugnis aus, das zudem inhaltlich nicht korrekt war. Und nachdem sein erster Sieg im Oktober 2025 rechtskräftig wurde, dauerte es noch mehr als vier Monate, bis er seinen Lohn erhielt. Dabei wurde er willkürlich in Steuerklasse VI eingeordnet, weshalb er nur einen Bruchteil seines Gehalts erhielt und dafür noch Steuern nachzahlen sollte. Im neuen Kündigungsverfahren setzte das Land auf Fristverlängerungen, nur um dann am Vorabend des Kammertermins doch noch Dokumente einzureichen.
Beim Gerichtstermin am 26. März, bei dem wieder viele solidarische Unterstützer vor Ort waren, rügte Rechtsanwalt Roland Meister dieses Vorgehen scharf. Die Gegenseite gab sich empört. Zugleich änderte sie die Taktik. Nachdem klar geworden war, dass Othman nie ein Sicherheitsrisiko dargestellt, es nie konkrete Verdächtigungen gegen ihn gegeben hatte und er technisch keine Möglichkeit hat, wirklichen Schaden anzurichten, schossen sie sich komplett auf seine politische Haltung ein. Othman distanziere sich nicht von PSDU, verbreite „Terror-Symbole“ und beleidige das Land Nordrhein-Westfalen und dessen Innenminister Herbert Reul (CDU). Das alles überzeugte die Richterin, die mehrfach betont hatte, ihr gehe es weder um das PSDU-Verbotsverfahren noch um strafrechtliche Fragen, nicht.
Nach dem Prozess kam es, wie so häufig bei Versammlungen mit Palästina-Bezug, zu Polizeigewalt. Als Ahmad Othman die Parole „Von Dortmund bis nach Gaza, Yalla Intifada“ anstimmte, stürmten mehrere Beamte herbei. Ohne Ansprache zerrten sie Othman, der sich nicht wehrte, mit Gewalt aus der Kundgebung und bedrohten weitere Teilnehmer mit Schlagstöcken. Danach behaupteten sie, die Parole sei verboten, beschimpften die Teilnehmer als „Straftäter“ und erklärten, sie hätten nur Othmans Personalien aufnehmen wollen. Rechtsanwalt Meister kündigte eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die gewalttätigen Beamten an.









