Siemens Energy nennt Gründe für Kündigung von Betriebsrätin

Absurder geht’s nicht

Was braucht es, um ein aktives und unliebsames Mitglied des Betriebsrats loszuwerden? Nicht so viel, dachte sich jüngst Siemens Energy in Erlangen.

Das Vorgehen des Konzerns entspricht bekannten Union-Busting-Methoden und ist so unverfroren wie durchschaubar: Zunächst wurde der Kollegin Isa Paape, die Mitglied des Betriebsrats ist, eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen – ohne nähere Begründung. So geschehen im November letzten Jahres.

Dann hoffte Siemens Energy darauf, dass der in seiner Mehrheit konzernfreundliche Betriebsrat (oder zumindest der Teil, der dazu angehört wurde) diesem dreisten Vorgehen widerspruchslos folgt. Auch das ist leider geschehen.

Anschließend spielte Siemens Energy auf Zeit, um der Gekündigten möglichst wenig Gelegenheit für ihren Wahlkampf im Betrieb zu geben, damit sie in der Folge nicht wiedergewählt wird. Problem „nervige Betriebsrätin“ gelöst.

Aus Sicht des Siemens-Konzerns ist dieses Vorgehen sinnvoll. Selbst wenn die außerordentliche Kündigung im Nachhinein für unwirksam erklärt wird, ist die verlorene Zeit im Wahlkampf nur schwer wettzumachen. Der Konzern versucht also, durch die außerordentliche Kündigung bereits vorab Fakten bezüglich der Betriebsratswahl zu schaffen.

Dabei wird immer deutlicher, wie dreist und offenkundig unrechtmäßig der Konzern zu diesem Zweck das Mittel der außerordentlichen Kündigung instrumentalisiert. Denn Siemens Energy hat vergangene Woche anlässlich eines Gerichtstermins erstmals die konkreten Kündigungsgründe offengelegt. Bis dahin waren die Vorwürfe gegen die Kollegin äußerst schwammig und allgemein gehalten gewesen: „Störung des Betriebsfriedens“ und „irreführende sowie falsche Aussagen“.

Nun stellt sich heraus, dass sich der Konzern auf eine Informationsveranstaltung zur Siemens-Betriebsrente bezieht, die Paape anbieten wollte. Die Veranstaltung wurde jedoch durch die Betriebsleitung untersagt. Weil Paape zwar die Absage der Veranstaltung im Firmen-Intranet bekannt gemacht, die Gründe dafür jedoch nicht genannt hat, behauptet Siemens Energy, der Betriebsfrieden sei gestört worden. Gleichzeitig wirft der Konzern Paape vor, die Gründe für die Absage einem Kollegen gegenüber mündlich kommuniziert zu haben, und zwar wortwörtlich so, wie sie von der Betriebsleitung genannt worden waren. Darin wiederum sieht Siemens Energy eine Verletzung der Loyalitätspflicht.

Was heißt das? Einerseits verlangt Siemens Energy von Paape, dass sie die Absage einer Infoveranstaltung, die ihr untersagt wurde, gegenüber den Beschäftigten begründet. Andererseits soll dies aber nicht mit der Begründung geschehen, die von der Betriebsleitung genannt wurde, sondern so, dass diese dabei maximal gut wegkommt und keine Kritik laut wird. Alles andere ist aus Sicht von Siemens eine „Störung des Betriebsfriedens“. Absurder geht es nicht.

Der Konzern darf mit diesem Vorgehen nicht durchkommen! Es ist ein Angriff auf alle betrieblich, gewerkschaftlich und politisch aktiven Kolleginnen und Kollegen. Getroffen hat es Isa Paape, gemeint sind wir alle.

Die Petition „Betriebsrätin Isabella Paape – Kündigung zurücknehmen, Kandidatur ermöglichen!“ ist hier online aufrufbar.

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"Absurder geht’s nicht", UZ vom 30. Januar 2026



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