Zu „Aktivrente, Grundfreibetrag, Umsatzsteuer“, UZ vom 16. Januar

Auch für uns gut

Gernot Linhart, per E-Mail

Was in dem Text zu Steuerrechtsänderungen 2026 zu Parteispenden steht, ist verwirrend und könnte Genossinnen, Genossen und Spender, die ihre Beiträge und Spenden in ihrer Steuererklärung geltend machen, verunsichern. Es gibt keinen Höchstbetrag für den Spendenabzug. Bisher wurden Beiträge und Spenden bis 1.650 Euro zu 50 Prozent von der zu zahlenden Steuer abgezogen, diesen Betrag übersteigende Summen wurden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Der Betrag von 1.650 Euro wurde verdoppelt. Davon profitieren keineswegs nur die Mitglieder und Spender der großen Parteien, sondern auch alle Mitglieder und Spender der DKP, die ihre Beiträge und Spenden bei der Steuerklärung geltend machen.

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"Auch für uns gut", UZ vom 23. Januar 2026



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