Am vergangenen Freitag ist der Prozess gegen den Bochumer Palästina-Aktivisten Abdi N. mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Abdi war vorgeworfen worden, vor zwei Jahren den Slogan „From the river to the sea …“ in einem Social-media-Kommentar gepostet zu haben. „Die Anzeige kam von einer Mitarbeiterin des israelischen Konsulats in München“, so Abdi gegenüber UZ. „Ich weiß nicht, ob die angehalten waren, das Internet nach israelkritischen Kommentaren zu durchkämmen.“ Abdi hatte zunächst einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Einspruch einlegte. So kam es zur Verhandlung vor dem Landgericht Bochum, wo die Staatsanwaltschaft nach Berichten von Prozessbeobachtern einen ausgeprägten Verfolgungswillen zeigte, obwohl andere Gerichte in den vergangenen Wochen bereits die Strafbarkeit der Parole verneint hatten. Vor dem Gericht fand eine solidarische Mahnwache statt (Foto). Abdi wurde die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 200 Euro vorgeschlagen – Bedingung war allerdings eine Entschuldigung. Da er sich jedoch keiner Schuld bewusst war, schließlich hatte er sich nur für ein freies Leben in Palästina ausgesprochen, schlug Abdi den Deal aus. Am Ende stand eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 300 Euro – ohne Entschuldigung.
Ausgeprägter Verfolgungswille

(Foto: SDAJ Bochum)
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"Ausgeprägter Verfolgungswille", UZ vom 6. Juni 2025
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