Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des rechten Magazins „Compact“ aufgehoben. Die Richter begründeten dies unter anderem mit der Presse- und Meinungsfreiheit. Das Verbot war im vergangenen Jahr von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verfügt worden und unter anderem damit begründet, dass das Heft ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Formal handelte es sich um ein Vereinsverbot, das auf das hinter „Compact“ stehende Medienunternehmen angewendet worden war. Die Vereinigung „Reporter ohne Grenzen“ teilte mit, dass der Fall zentrale Fragen der Pressefreiheit berühre. Das Urteil könne „weitreichende Signalwirkung für den Umgang mit Medien an der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit“ haben.
„Compact“-Verbot aufgehoben
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"„Compact“-Verbot aufgehoben", UZ vom 27. Juni 2025
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