Debanking rechtswidrig

Die Rote Hilfe e. V. hat im Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen einen wichtigen Erfolg gegen das sogenannte Debanking erzielt. Das Gericht verpflichtete die Sparkasse Göttingen per einstweiliger Verfügung, das Konto der linken Solidaritätsorganisation fortzuführen. Die Kündigung sei rechtswidrig gewesen, so das Gericht in seiner mündlichen Begründung. Die Sparkasse hatte die Kündigung mit einem angeblich erhöhten Prüfaufwand infolge der Einstufung der nicht existierenden „Antifa Ost“ als Terrororganisation durch die US-Regierung begründet. Zudem machte sie mögliche Reputationsschäden geltend. Keiner dieser Gründe konnte das Gericht überzeugen.

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"Debanking rechtswidrig", UZ vom 23. Januar 2026



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