Spätestens im Jahr 2027 soll entschieden werden, ob der „vorerst freiwillige“ Wehrdienst – der bereits den Zwang zur Auskunft und zur flächendeckenden Musterung vorsieht – in eine vollständige Wehrpflicht umgewandelt wird. Das hatte Thomas Röwekamp (CDU), Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, schon vor dem Beschluss im Bundestag deutlich gemacht. Dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ gegenüber hatte Röwekamp „erhebliche Zweifel“ geäußert, dass der „ehrgeizige personelle Aufwuchs freiwillig gelingt“.
Mit Zwang kennt Röwekamp sich aus. Als Bremer Innensenator trug er die politische Verantwortung für die Vergabe von Brechmitteln an mutmaßliche Kleindealer. Im Jahr 2005 ertrank ein Mann im Polizeigewahrsam nach dem erzwungenen Einflößen von Wasser. „Schwerstkriminelle“ müssten eben mit „mit körperlichen Nachteilen“ rechnen, rechtfertigte Röwekamp den Brechmitteleinsatz. Schon ein Jahr zuvor hatte Röwekamp seinen besonderen Hang zum Humanismus unter Beweis gestellt, als er erwirken wollte, dass der von den USA entführte Bremer Murat Kurnaz seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verliert. Kurnaz, der sich zu diesem Zeitpunkt bereits seit drei Jahren im US-Folterknast Guantánamo befand, habe seine Fristverlängerung nicht rechtzeitig beantragt, lautete die Begründung.
Aber nicht nur Röwekamp will die Jugend lieber früher als später in die Uniform zwingen. Auch der Wehrbeauftragte des Bundestags, Henning Otte (CDU), sieht eine Entscheidung „spätestens 2027“ herannahen. „Besorgt bin ich, ob der Aufbau der Stammtruppe wie vorgegeben so gelingen wird“, sagte er der „Deutschen Presse-Agentur“ mit Blick auf den gewünschten „Aufwuchs“ von 180.000 auf 260.000 Soldaten. Es sei jedoch „in der Gesellschaft angekommen, dass unser System und unsere Werte bedroht sind und dass wir hierzu die Verteidigungsbereitschaft stärken müssen“, so Otte. Welche Werte genau verteidigt werden sollen, blieb wie immer im Dunkeln.
Es dürfte in den kommenden Wochen nicht leichter werden, die oft beschworene „Attraktivität“ des Kriegsdienstes zu begründen. Wer legt sich schon gerne für Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in den Graben, für den auch einfachste völkerrechtliche Bestimmungen zu „komplex“ erscheinen, wenn sie den Interessen seiner Auftraggeber in den Konzernzentralen zuwiderlaufen. Merz hat vor Kurzem angekündigt, dass die Bundeswehr „nach einem Waffenstillstand Kräfte für die Ukraine auf benachbartem NATO-Gebiet einmelden“ könne. „Wir schließen dabei grundsätzlich nichts aus.“ Im Umkehrschluss bedeutet das für künftige Rekruten, dass das versprochene „Abenteuer“ bei der Bundeswehr schnell in Blut und Dreck ersticken könnte. Wer zur „Kriegstüchtigkeit“ erzogen wird, soll eben auch Krieg führen.
Doch schon vor dem Abmarsch an die Front erscheint das Soldatenleben derzeit nicht besonders „attraktiv“. Beim Fallschirmjägerregiment 26 in Zweibrücken soll es über einen langen Zeitraum zu zahlreichen sexualisierten Übergriffen und Belästigungen sowie neonazistischen Vorfällen gekommen sein. 6.000 Seiten hat die Untersuchungsakte über die „Eliteeinheit“ inzwischen. Mehrere Medien berichten, dass es darin nicht nur um Hitlergrüße und „Judensau“-Beschimpfungen, Kokainmissbrauch und Gewalt, sondern auch um die nur wenig verklausulierte Ermunterung zu Vergewaltigungen geht. Kriegsminister Boris Pistorius (SPD) bezeichnete die „gemeldeten Fälle von Rechtsextremismus, sexuellem Fehlverhalten und Drogenkonsum“ als „erschütternd“. Allerdings erst Monate, nachdem er Kenntnis über die Vorfälle erlangte, und unter dem Einfluss eines zunehmenden öffentlichen Drucks.
Auch an anderen Standorten dürfen sich Soldaten – und vor allem Soldatinnen – nicht sicher fühlen. So wurde vor Kurzem bekannt, dass ein Soldat aus Merzig im Saarland nach der „Nahkampfausbildung“ notoperiert werden musste. Zwei Ausbilder sollen „entgegen der einschlägigen Vorschrift wiederholte Schläge in den Genitalbereich und auf den Kopf angewiesen haben“, wobei sich der Geschlagene nicht verteidigen durfte, heißt es in einem internen Bericht, aus dem „n-tv“ zitiert. Schon im letztjährigen Bericht der Wehrbeauftragten wurden zahlreiche weitere Vorfälle dokumentiert und der Korpsgeist kritisiert, der eine Aufklärung verhindert. So gelte bei sexuellen Übergriffen bei der Marine der Grundsatz „Was an Bord geschieht, bleibt an Bord“.
Im Berichtsjahr 2024 haben 27 Prozent der Soldatinnen und Soldaten, die im Jahr 2023 ihren Dienst angetreten hatten, die Bundeswehr bereits wieder verlassen. Viele gehen schon innerhalb oder zum Ende der sechsmonatigen Probezeit. So darf es nicht überraschen, dass Spitzenpolitiker Zweifel an der ausreichenden „Attraktivität“ äußern und auf eine schnellere Wehrpflicht orientieren. Denn die Realität beim Bund unterscheidet sich mindestens genauso stark von den bunten Werbeversprechen wie das Handeln der deutschen Politik von dem Märchen von „Rechtsstaat, Freiheit, Demokratie“.









