Große Wohnungsbestände in Berlin können vergesellschaftet werden – soviel ist klar. Eine Studie der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zeigt nun, zu welchem Preis das realistischerweise möglich wäre. Betroffene Unternehmen könnten mit Entschädigungen zwischen 10 und 17 Milliarden Euro rechnen. Dauerhafte Zuschüsse aus dem Haushalt braucht es für den Unterhalt der vergesellschafteten Wohnungen nicht, zeigt die Studie. „Eine Finanzierung ist möglich, auch bei einer langfristig niedrigen Miete und einem guten Bewirtschaftungsstandard“, sagte Firdes Firat, Sprecherin der Initiative, der „jungen Welt“.
„Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hatte vor vier Jahren einen Volksentscheid erwirkt, der eine solche Vergesellschaftung von Wohnraum vorsieht, der im Besitz von Konzernen ist. Der Berliner Senat weigert sich seitdem, den Volksentscheid umzusetzen. Dabei stützt sich das Parlament auf „Argumente“, die der Landesrechnungshof Anfang vergangenen Jahres geliefert hatte: Demzufolge würden selbst Entschädigungen von weniger als 11 Milliarden Euro „unweigerlich zu Defiziten“ in der Bewirtschaftung führen. Firat kritisiert, der Rechnungshof habe Extremwerte untersucht, ohne auf die Refinanzierbarkeit vergesellschafteten Wohnraums einzugehen.


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