Feindstrafrecht

Die Antifaschistin Hannah S. ist vom Oberlandesgericht München zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. S. soll sich an Attacken auf Teilnehmer eines SS- und Wehrmachtsgedenkens in Budapest beteiligt haben. Verurteilt wurde sie wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft hatte neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt. „Es ist unübersehbar, dass es in erster Linie darum geht, ein Exempel zu statuieren und die gesamte antifaschistische Bewegung einzuschüchtern“, kommentierte die Rote Hilfe e.V. das Urteil. Der politische Prozess in München sei eine Blaupause für kommende Verfahren gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten.

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"Feindstrafrecht", UZ vom 3. Oktober 2025



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