Der vom Berufsverbot betroffene ehemalige Freiburger Briefträger Werner Siebler streitet vor Gericht um die Herausgabe der Daten, die der Verfassungsschutz Baden-Württemberg über ihn gesammelt hat. Bislang hatte der Geheimdienst auf Antrag lediglich 37 sogenannte „Erkenntnisse“ aus den Jahren 1999 bis 2013 mitgeteilt. Sie stammten allesamt aus öffentlichen Quellen, etwa aus der „Badischen Zeitung“. Aber auch Beiträge aus der UZ wurden aufgelistet. Den größten Teil machten dabei „Erkenntnisse“ darüber aus, dass Siebler sich kritisch mit der Praxis der Berufsverbote auseinandersetzte. Angaben aus den Jahren 1973 bis 1999, über Sieblers eigenen Berufsverbotsfall oder über seine Gewerkschaftsarbeit rückte der Geheimdienst bislang nicht heraus, obwohl diese vorliegen. Begründet wird dies mit dem „Interesse an der Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes“, zitiert der „Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte“ den Verfassungsschutz in einer Pressemitteilung.
Geheimdienst vor Gericht
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"Geheimdienst vor Gericht", UZ vom 23. Mai 2025
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