Gericht spricht der DDR postum die Souveränität ab

Geschichtsvergessenheit

Von Nina Hager

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erkannte einem heute 56-jährigen Berliner eine Entschädigung wegen Traumatisierung und psychischer Schäden zu, die er 1988 infolge seiner Flucht nach West-Berlin erlitten hatte. Das Gericht begründete das Urteil unter anderem damit, dass die Grenzsicherung der DDR „rechtsstaatswidrig“ gewesen sei. „Die zur Verhinderung eines bestimmten Grenzübertritts ausgelösten Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR waren hoheitliche Maßnahmen, die sich konkret und individuell gegen den Betroffenen – hier den Kläger – richteten. Sie waren rechtsstaatswidrig, weil sie in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit und der Verhältnismäßigkeit verstießen und Willkürakte im Einzelfall darstellten“, heißt es in der Pressemitteilung.

Es scheint mit den Geschichtskenntnissen der Richter nicht weit her zu sein. Die Grenze der DDR zu Westberlin – wie auch die zur Bundesrepublik Deutschland – war die Staatsgrenze eines souveränen Staates. Dass diese zudem nach dem 13. August 1961 besonders gesichert wurde, hatte Ursachen. Seit Gründung der DDR warb die zuvor gegründete Bundesrepublik massenhaft Fachleute ab. Auch anderweitig versuchten die Kapitalisten mitten in der Hochphase des Kalten Krieges vor allem von West-Berlin und der Bundesrepublik Deutschland aus, die DDR wirtschaftlich und politisch zu destabilisieren. Der damalige sowjetische Staats- und Parteichef Nikita Chrustschow erklärte in einem internen Gespräch mit Walter Ulbricht am 30. Mai 1964 über die Ursachen der Grenzschließung: „Die Hauptsache war doch, die Stabilität der DDR zu sichern.“ Es gab, an der Grenze zwischen zwei gegensätzlichen Gesellschaftssystemen und Militärpakten, eine ständige militärische Bedrohung. Die politische und wirtschaftliche Stabilität der DDR und die Abwendung militärischer Konflikte, die Sicherung des Friedens, lag nicht nur im Interesse der DDR, sondern auch im dem der anderen europäischen Staaten in West wie Ost, vor allem aber der Sowjetunion. Deren Führung bestimmte weitgehend die Sicherung der Grenze nach außen und innen. Und daran änderte sich bis zum Ende der 1980er Jahre nichts.

Das Bundesverwaltungsgericht unterstellt – ganz im Sinne der bisherigen Rechtsprechung seit 1991 und der medialen Kampagnen zum bevorstehenden Jahrestag der Grenzöffnung im November 1989 –, dass es in der DDR in Fragen der Grenzsicherung nicht „rechtsstaatlich“ zugegangen sei. Die DDR hatte gesetzliche Regelungen: ein Grenzgesetz, Bestimmungen im Strafgesetzbuch über die Strafbarkeit von Grenzdurchbrüchen, Regelungen für die legale Ausreise – auch wenn Letztere nach der Unterzeichnung der Helsinki-Schlussakte 1975, in der die zwischenstaatlichen Beziehungen geregelt wurden, hätte korrigiert werden müssen.

Die DDR hatte – nach internationalem Bestimmungen – als souveräner Staat das Recht, ihre Grenze zu schützen. Doch nicht erst seit dem Anschluss der DDR wird genau das bestritten, immer wieder und auch bis heute von einer „innerdeutschen Grenze“ gesprochen, obgleich im Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der BRD und der DDR vom 21. Dezember 1972 beide deutsche Staaten in Artikel 6 wechselseitig anerkannten, dass sich ihre Hoheitsgebiete jeweils nur auf das eigene Staatsgebiet beschränkte. Sie sicherten zu, „die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren“. Doch das ist – soweit in der alten Bundesrepublik überhaupt respektiert – schon lange Geschichte.

Über die Autorin

Nina Hager (Jahrgang 1950), Prof. Dr., ist Wissenschaftsphilosophin und Journalistin

Hager studierte von 1969 bis 1973 Physik an der Humboldt-Universität in Berlin. Nach dem Abschluss als Diplom-Physikerin wechselte sie in das Zentralinstitut für Philosophie der Akademie der Wissenschaften der DDR und arbeite bis zur Schließung des Institutes Ende 1991 im Bereich philosophische Fragen der Wissenschaftsentwicklung. Sie promovierte 1976 und verteidigte ihre Habilitationsschrift im Jahr 1987. 1989 wurde sie zur Professorin ernannt. Von 1996 bis 2006 arbeitete sie in der Erwachsenenbildung, von 2006 bis 2016 im Parteivorstand der DKP sowie für die UZ, deren Chefredakteurin Hager von 2012 bis 2016 war.

Nina Hager trat 1968 in die SED, 1992 in die DKP ein, war seit 1996 Mitglied des Parteivorstandes und von 2000 bis 2015 stellvertretende Vorsitzende der DKP.

Hager ist Mitherausgeberin, Redaktionsmitglied und Autorin der Marxistischen Blätter, Mitglied der Marx-Engels-Stiftung und Mitglied der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Geschichtsvergessenheit", UZ vom 9. August 2019



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flugzeug.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit