Betr.: „Forderungen durchgesetzt“, UZ vom 21. Dezember 2018

Haken

Von Joachim Schubert, Mannheim

Der Tarifabschluss der EVG sieht auf den ersten Blick gut aus; er hat jedoch auch seine Haken. Der Autor des Artikels behauptet, die EVG hätte mit einem Warnstreik alle Forderungen durchsetzen können. Bekanntlich forderte sie 7,5 Prozent mehr Entgelt. Heraus kam eine lange Laufzeit von 29 Monaten mit einer Einmalzahlung von 1 000 Euro für die ersten 9 Monate, anschließend eine Erhöhung von 3,5 Prozent für 12 Monate und einer weiteren Erhöhung von 2,6 Prozent für weitere 8 Monate. Tabellenwirksam sind jedoch nur die beiden prozentualen Entgelterhöhungen, was über die gesamte Laufzeit betrachtet eine jährliche Erhöhung von rund 3 Prozent ausmacht. Damit liegt die EVG bei den Abschlüssen der Industriegewerkschaften und sichert voraussichtlich den Reallohn.

Der zweite Haken betrifft die Wahlmöglichkeit, in 2020 die 2,6-prozentige Entgelterhöhung in sechs bezahlte Urlaubstage (mit Urlaubsgeld) oder in eine entsprechende Arbeitszeitverkürzung umzuwandeln. Das heißt mit anderen Worten: die Beschäftigten bezahlen Mehrurlaub oder Arbeitszeitverkürzung mit Lohnverzicht aus der eigenen Tasche. (…)

Wenn das EVG-Beispiel Schule macht, erschwert es anderen Gewerkschaften, Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich oder eine Verlängerung des bezahlten Jahresurlaubs für alle durchzusetzen.

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"Haken", UZ vom 18. Januar 2019



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