Warenhauskonzern Galeria: Sanierung nach Unternehmerart

Insolvenz – die wievielte?

Horst Gobrecht

Irgendwann wird das Zählen absurd. Denn ob es sich aktuell um die vierte oder fünfte Insolvenz des Nachfolgeunternehmens der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH, der Galeria S.à r. l. & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf – die Beschäftigten in eine neue Perspektivlosigkeit stürzt, hängt davon ab, ob sie vor dem Zusammenschluss 2019 bei Kaufhof oder Karstadt gearbeitet haben. Die Insolvenz bei Karstadt im Jahr 2009 wird von Medien und Management bewusst nicht mehr mitgerechnet.

Für die Beschäftigten sind die Folgen eines solchen „geordneten“ „Gesundschrumpfens“ entscheidend. Denn mit jedem „Shutdown“ gingen tarifvertragliche Entgelte und Rechte „vor die Hunde“. Den Beschäftigten musste im Lauf der Zeit eine horrende Summe an tariflichen Leistungen nicht mehr ausgezahlt werden. Die sogenannte „Insolvenztabelle“ war für die Forderungen der Angestellten das gesetzlich garantierte Fass ohne Boden. Ein Lichtblick im Ganzen: Dem ehemaligen Unternehmenseigentümer René Benko wurde wegen allzu verschlungener Finanzpolitik in Österreich das Handwerk gelegt. Er sitzt derzeit im Gefängnis und brütet vielleicht neue Pläne für sein Comeback aus.

Die aktuelle Insolvenz bei Galeria trifft in 83 Kaufhäusern noch 12.000 Beschäftigte. Vor etwas mehr als zwanzig Jahren waren es bei der KarstadtQuelle AG noch über 40.000. Seit 2004 wurden die nach Betriebsschließungen weiterarbeitenden Beschäftigten mit insgesamt mehr als einer Milliarde Euro an der „Sanierung“ des Unternehmens beteiligt. Dabei lüstern im Blick der jeweiligen Geschäftsleitung: die Pflicht zur Anwendung der Tarifverträge des Einzelhandels.

Davon hätte sich das Management gern schon 2013 befreit, als es seine „Mitgliedschaft ohne Tarifbindung“ im unternehmerischen Handelsverband erklärte. Diese Rechnung blieb jedoch noch einige Jahre offen, weil es zwar eine Minderheit, aber offensichtlich ausreichend aktive Beschäftigte und Betriebsräte gab, die nicht wie ihr Gesamtbetriebsrat handzahm auftraten, sondern sich der Tarifflucht zusammen mit ver.di zu erwehren wussten. Sie gingen an die Öffentlichkeit und nutzten Streiks in laufenden Tarifrunden der Branche, während ver.di immer wieder neue Sanierungstarifverträge verhandelte.

Deren Inhalt wurde immer fragwürdiger und die Arbeitsplätze der Beschäftigten sowie ihre tariflich gesicherten Arbeitsbedingungen stets schutzloser. Im Jahr 2024 fand diese Quälerei vorerst ein Ende, als die Geschäftsleitung die Tarifverhandlungen versanden ließ und eine Kampagne für ein „Betriebliches Bündnis“ führte. Dieses „Bündnis“ sollte schlechtere Entgelte festschreiben, aber angeblich einen Teil der tariflichen Regelungen wie Arbeitszeit, Zuschläge und anderes beibehalten.

Da viele Beschäftigte das Manöver durchschauten, hielt sich ihre Begeisterung in höchst engen Grenzen. Allerdings kannte die Geschäftsleitung einen oft wirksamen Weg zum Ziel: Weil jede Krisenbewältigung bisher mit Betriebsschließungen einherging, konnte sie viele Betriebsräte derart unter Druck setzen, dass diese sich vielleicht nicht ganz „freiwillig“, aber gleichwohl offensiv für das „Betriebliche Bündnis“ einsetzten.

Spurten in manchen Filialen die Betriebsräte nicht richtig, wurden sie nicht selten von durchaus „hörigen“ Beschäftigten und örtlichen Leitungskräften auf Betriebsversammlungen oder mit offenen Drohungen gezwungen, die Segel zu streichen. Nur wenige Angehörige des Personals und ausschließlich vereinzelte und fortan isolierte Betriebsräte blieben standhaft. „Angst essen Seele auf“ – hier traf der Titel des Films von Rainer Werner Fassbinder auch nach fünfzig Jahren voll ins Schwarze des Denkens mancher Belegschaften.

Das wird heute mit der neuerlichen Insolvenz kaum anders sein, da sie für die betroffenen Beschäftigten mit einer Horrormeldung beginnt: Möglicherweise werden zahlreiche Kaufhäuser geschlossen und Personal weiter verringert. Zudem soll es nicht wie üblich eine Entgeltsicherung über den Insolvenzgeldfonds geben. Dieser wird zwar durch Beiträge von Unternehmen fortlaufend gefüllt, doch die Agentur für Arbeit verwaltet ihn, als ob er ihr eigenes Privateigentum wäre.

Die Fortsetzung der Misere ist also programmiert. Der den Beschäftigten häufig empfohlene Wechsel in andere Handelsunternehmen ist oft keine wirkliche Lösung, denn diese zahlen selten über Mindestlohn. Ob die Angestellten deshalb oder trotzdem zum Kämpfen mit ver.di motiviert werden können, dürfte nach vier oder fünf Insolvenzen und deren Folgen fraglich sein.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Insolvenz – die wievielte?", UZ vom 16. Oktober 2026



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flagge.



    Spenden für DKP