Zu „Meinungsfreiheit vs. Staatsräson“, UZ vom 12. Dezember

Juristenwitz

Reinhard Moritz-Schwän, München

Beim Lesen des Artikels fällt mir der bittere Juristenwitz ein: Im Strafprozess gehen Richter und Schöffen nach der Beweisaufnahme, den Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung und dem „letzten Wort“ des Angeklagten ins Beratungszimmer. Es gibt dann zwei Fragen, und man beachte die Reihenfolge: Wie viel geben wir ihm? Und warum?

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"Juristenwitz", UZ vom 19. Dezember 2025



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