Es war eine spontane Entscheidung: Die Charité-Beschäftigten haben ihre Streikversammlung am 15. Oktober vor das Haus der Statistik am Alexanderplatz verlegt. Dort nämlich fanden Sondierungsgespräche zwischen Linkspartei, SPD und Grünen statt. Unabhängig von den Inhalten dieser Vorgespräche wollten die Streikenden Druck auf die Berliner Landespolitik ausüben. In der lautstarken Versammlung schilderten Beschäftigte verschiedener Bereiche ihre Lage nach der Kündigung des Entlastungstarifvertrags durch die Charité. Sie äußerten die Erwartung, dass es zu keiner Verschlechterung der Arbeitsbedingungen kommen dürfe.
Sie fordern stattdessen den Ausbau der Entlastungsregelungen. Die sollten auch in Bereichen eingeführt werden, in denen sie bislang noch nicht gelten. Die Beschäftigten kritisierten die harte Haltung der Charité-Geschäftsführung, die nach zwei Warnstreiks noch immer keine Bereitschaft zu substantiellen Zugeständnissen erkennen lässt. Lediglich bei Personalvorgaben gebe es Bewegung in der Verhandlung, nicht aber bei den Sanktionen und neu aufzunehmenden Berufsgruppen. Der Arbeitskampf begann Anfang September. Die Charité befindet sich in der dritten Warnstreikrunde.
Die Streikenden stellten der Politik und dem Charité-Vorstand ein Ultimatum von 20 Tagen. Gebe es bis dahin kein klares Signal für den Erhalt und die Stärkung des Entlastungstarifvertrags, gehe man in den Erzwingungsstreik. Dann gebe es einen heißen Streiknovember, versprechen sie.
Tatsächlich geht die Zuspitzung von der Gegenseite aus. Im Streit um eine angemessene Notdienstvereinbarung hatte die Geschäftsleitung Anfang September vor dem Arbeitsgericht geklagt – und gewonnen. Festgeschrieben wurden Schichtbesetzungen, die oft nahe an Normalbesetzungen liegen. Ein ernsthafter Angriff auf das Streikrecht der Beschäftigten. Dagegen klagte ver.di. In der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin am 14. Oktober traten als Kronzeugen 20 Chefärzte und andere Leitungskräfte auf. Sie betonten die Wichtigkeit voller Schichtbesetzungen im Streik. Das Haus sei in allen Bereichen geradezu unverzichtbar, das Personal unabkömmlich. Sie erwähnten nicht, dass sie selbst kein Problem mit Unterbesetzungen im Normaldienst haben und auch nicht dagegen auftreten würden. Das Gericht entschied im Sinne der Geschäftsführung.
In dem laufenden Streik geht es somit um mehr als nur den Entlastungstarifvertrag: Es geht um die Frage, wer überhaupt streiken darf. Notdienstvereinbarungen dienen eigentlich dazu, möglichst vielen die Wahrnehmung des Streikrechts zu ermöglichen, ohne Patienten zu gefährden. Informationen aus allen Bereichen der Kliniken fließen in die gewerkschaftlich geplante Notdienstbesetzung. Maßstab ist immer die in einem Jahr schlechteste geplante Schichtbesetzung. Damit zeigt sich, welchen Personalstand die Leitung bereit ist zu tolerieren, ohne die Versorgung herunterzufahren.
Der Arbeitskampf an der Charité steht im Fokus der Beschäftigten vieler anderer Kliniken. Hier werden Voraussetzungen für zukünftige Kämpfe um Entlastung in anderen Häusern geschaffen. Der Kampf ums Streikrecht reiht sich ein in bevorstehende Abwehrkämpfe in vielen Branchen.








