Am 17. September begann die zweite Streikwelle an der Berliner Charité für mehr und bessere Entlastung. Hintergrund ist die Kündigung des im Jahr 2021 erkämpften Entlastungstarifvertrags durch die Geschäftsführung im Mai dieses Jahres. Die Beschäftigten bildeten schon bald eine starke Streikbewegung. Nach einem ersten Warnstreik Anfang September legen sie kräftig nach.
ver.di verzeichnet in dieser Tarifrunde bis jetzt 800 Neueintritte. Das lässt hoffen, denn die Unternehmensseite war nicht untätig. Vor dem ersten Streiktag zog sie vor das Arbeitsgericht und setzte eine genehmere Notdienstvereinbarung durch. Entgegen der von ver.di vorgelegten Vereinbarung wurden die Schichtbesetzungen erhöht – bis fast an die Normalbesetzungen. Das bedeutet, dass noch weniger Beschäftigte die Arbeit niederlegen können.
Etwa 43 Prozent der streikbereiten Beschäftigten konnten aufgrund der gerichtlich hochgesetzten Notbesetzungen ihr Streikrecht nicht wahrnehmen. Das sei ein Angriff auf das Streikrecht, so ver.di. Tatsächlich ist das Vorgehen der Geschäftsführung, das dazu dient, Tarifkämpfe einzuhegen, durchaus als üblich zu bezeichnen.
Die Streikenden wollen den Entlastungstarifvertrag nicht nur erhalten, sondern auch verbessern. Das Regelwerk von 2021 enthält laut ver.di einige Schwachstellen, die ausgebessert werden sollen. Außerdem sollen Verbesserungen für im Ausland angeworbene Pflegekräfte im Anerkennungsjahr und für Auszubildende geschaffen werden.
Höhepunkt des Streiks war die Demonstration am zweiten Streiktag am Standort Mitte. Vor etwa 1.000 Kolleginnen und Kollegen traten Künstler wie der Sänger Peter Fox auf, die sich mit den Streikenden solidarisierten.
Dieser Tarifkampf um Entlastung hat eine Pilotfunktion, denn es ist damit zu rechnen, dass andere Kliniken, bei denen Entlastungstarifverträge gelten, diese ebenfalls kündigen wollen. So hat vor wenigen Tagen die Leitung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg eine solche Absicht bekundet. Es hängt also viel davon ab, wie der Kampf an der Charité verläuft und welches Ergebnis er bringt.
Die Geschäftsleitungen berufen sich auf den steigenden Kostendruck durch die beschlossenen Spargesetze. Dabei werden unterschiedliche Summen ins Spiel gebracht. Während anfangs 30 Millionen Euro fehlten, sollen es nun 80 Millionen sein. Um die ver.di-Forderungen zu erfüllen, wären weitere 60 Millionen Euro nötig. Die vielen Vorteile, die die Entlastungsregeln gebracht hatten, spielen da keine Rolle. So war es beispielsweise möglich, einen erheblichen Personalaufbau bei der Charité zu realisieren – bis Dezember 2025 um 710 Vollzeitkräfte – trotz des Fachkräftemangels.
Eine gute Pflege ist in der Sparlogik des landeseigenen Konzerns kein Ziel. Wir sehen an dieser Auseinandersetzung ein Beispiel für die Kämpfe, die bald an vielen Orten geführt werden müssen. Auch hier sind die Aufrüstung der BRD und ihre sozialen Kosten der Elefant im Raum. Militär statt Gesundheit ist nicht nur Staatsräson, ist nicht nur Staatsräson, sondern wird auch von den Krankenhausträgern umgesetzt. Vorerst geschieht dies vor allem durch Sparmaßnahmen.
Dem können und müssen die Beschäftigten mit Stärke entgegentreten, denn die Kündigung von Entlastungstarifverträgen trifft zumeist Belegschaften, die diese selbst erkämpft haben und entsprechende Erfahrungen mitbringen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich die Geschäftsführungen in ihren Absichten gründlich verkalkuliert haben.








