Kommunen haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die militärische Nutzung von Liegenschaften ihre bisherigen Planungen durchkreuzt. Das geht aus einem Schreiben von Kriegsminister Boris Pistorius (SPD) an die „Linke“-Bundestagsabgeordnete Katalin Gennburg hervor. Darin heißt es: „Soweit sich wegen der Bedarfe der Bundeswehr städtebauliche Überlegungen und planerische Anstrengungen der Städte und Gemeinden im Rahmen der Konversion einzelner Areale nun vorerst nicht mehr realisieren lassen, gibt es für Entschädigungsleistungen keinen rechtlichen Anspruch.“ Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat im vergangenen Jahr einen Verkaufsstopp für 187 früher militärisch genutzte Grundstücke verhängt. In zahlreichen Fällen werden durch die mögliche erneute militärische Nutzung weit vorangeschrittene und teure Planungsverfahren der Städte und Gemeinden zunichtegemacht.
Keine Entschädigung
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"Keine Entschädigung", UZ vom 13. März 2026







