Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in zweiter Instanz entschieden, dass die fristlose Kündigung von Anwar El Ghazi durch den Fußball-Bundesligisten Mainz 05 unwirksam ist. Der Verein hatte den niederländischen Spieler nach zwei Palästina-solidarischen Posts auf Instagram gefeuert. Nach dem ersten der beiden Posts hatte der Verein El Ghazi abgemahnt. In diesem Falle überwiege die Meinungsfreiheit El Ghazis die Interessen von Mainz 05, entschied das Landesarbeitsgericht. Die fristlose Kündigung sei nicht gerechtfertigt gewesen. Der Verein muss mindestens 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen an El Ghazi überweisen. Der spielt mittlerweile bei Al-Sailiya SC in Katar.
Meinungsfreiheit in Mainz
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"Meinungsfreiheit in Mainz", UZ vom 21. November 2025







