Im Verbotsverfahren gegen die britische Solidaritätsgruppe Palestine Action (siehe UZ vom 4. Juli) hat das britische Unterhaus am Mittwoch vergangener Woche einen Antrag des Innenministeriums gebilligt und mit 385 zu 26 Stimmen Palestine Action zu einer „terroristischen Organisation“ erklärt. Am 21. Juli wird eine von der Gruppe beantragte Anhörung vor dem Londoner High Court stattfinden, nachdem eine am vergangenen Freitag angesetzte Verhandlung eine Aussetzung der Terrorismus-Zuschreibung abgelehnt hatte.
Seit dem 5. Juli 2025 ist es somit gemäß dem britischen „Terrorism Act 2000“ strafbar, Mitglied von Palestine Action zu sein, Gegenstände zu tragen oder zu zeigen, die den begründeten Verdacht einer Mitgliedschaft erwecken, oder um Unterstützung zu werben, einschließlich durch Spendensammlungen oder Bekundungen der Unterstützung. Diese Straftaten werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 14 Jahren für die Mitgliedschaft oder die Aufforderung zur Unterstützung und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe für das Zurschaustellen von Unterstützungsgegenständen geahndet.
Palestine Action hat in den vergangenen Jahren immer wieder Waffenproduktionsstätten in Britannien blockiert, die Waffen für den israelischen Völkermord in Gaza herstellen.