Das Landgericht Arnsberg hat einen Durchsuchungsbefehl als rechtswidrig bewertet, der im April gegen die Mendener Juso-Vorsitzende Nela Kruschinski vollstreckt worden war. Wie der WDR berichtet, war Kruschinski von der Staatsanwaltschaft Arnsberg verdächtigt worden, für mehrere Graffiti verantwortlich zu sein, die anlässlich eines Besuchs des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in Menden aufgetaucht waren. So waren an der Schützenhalle die Schriftzüge „Merz aufs Maul“ und „Antifa in die Offensive“ zu lesen. Der Durchsuchungsbeschluss war vom Amtsgericht Arnsberg erlassen worden, das von Charlotte Merz, der Ehefrau des heutigen Kanzlers, geleitet wird. Das Landgericht bewertete den Beschluss, der aufgrund einer unklaren Zeugenaussage und eines anonym eingereichten Zettels erlassen worden war, als „rechtsstaatlich bedenklich“.
Razzia nach „Merz aufs Maul“
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"Razzia nach „Merz aufs Maul“", UZ vom 12. September 2025







