Deutscher Bundestag, 10. Oktober 2024, Debatte zu „7. Oktober: Ein Jahr nach dem terroristischen Überfall auf Israel“. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock: „Selbstverteidigung bedeutet natürlich, dass man Terroristen nicht nur angreift, sondern zerstört. Deswegen habe ich so klar und deutlich gemacht: Wenn Hamas-Terroristen sich hinter Menschen, hinter Schulen verschanzen, dann kommen wir in ganz schwierige Bereiche. Aber wir ducken uns davor nicht weg. Deswegen habe ich vor den Vereinten Nationen deutlich gemacht: Dann können auch zivile Orte ihren Schutzstatus verlieren; weil Terroristen diesen missbrauchen. Dazu steht Deutschland, das bedeutet für uns Sicherheit Israels.“ Die nach eigener Aussage „vom Völkerrecht“ herkommende Grüne ist bei dessen Auslegung flexibel, vor allem stets so menschenverachtend wie Israels Genozid-Regierungsfaschisten.
New York, 9. September 2025, Pressekonferenz mit Baerbock, die soeben ihren Amtseid als Präsidentin der UN-Vollversammlung abgelegt hat. Der Journalist Abdelhadim Siyam von der arabischsprachigen Tageszeitung „al-Quds“ fragt: „Distanzieren Sie sich von dem Statement, das Sie als deutsche Außenministerin gegeben haben, als Sie duldeten, dass Israel zivile Ziele, zivile Krankenhäuser, zivile Schulen angreift?“ Baerbock lügt böse: „Zuallererst würde ich Sie bitten, korrekt zu zitieren. Das ist überhaupt kein Zitat von mir. Nicht in meiner vorherigen Funktion, nicht heute. Heute spreche ich als Präsidentin der UN-Generalversammlung und repräsentiere 193 Mitgliedstaaten. Aber nochmal, das ist kein Zitat, dass ich jemals ausgesprochen habe.“ Eine Gelegenheit zur Nachfrage erhält Siyam nicht.

So ist sie, die Baerbock, wenn sie sich selbst verteidigt. Sie duckt sich weg. Nicht aber, wenn es um Beihilfe für Kriegsverbrechen Israels geht. Das hatte in ihrer Ministerzeit von 2021 bis 2025 tödliche Konsequenzen für Palästinenser. Deutschland lieferte laut SIPRI als zweitgrößter Waffenexporteur nach Israel von 2019 bis 2023 30 Prozent der Großwaffenimporte. 2023 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte dorthin im Wert von 326,5 Millionen Euro, eine Steigerung um das Zehnfache zum Vorjahr. Baerbock und die Regierung, der sie angehörte, verstießen gegen völkerrechtliche Verpflichtungen. So sieht zum Beispiel der Waffenhandelsvertrag von 2013 in Artikel 7 eine sorgfältige Prüfung vor, ob die gelieferten Waffen „dazu verwendet werden könnten, eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts zu begehen oder zu erleichtern“. Zudem sorgt die Bundesregierung für Verschleierung und Schlupflöcher, indem sie zwischen „Kriegswaffen“ und „sonstigen Rüstungsgütern“ unterscheidet, was Völkerrecht und EU-Recht nicht machen. Selbst Experten können so nicht herausbekommen, um was es jeweils geht.
Beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag ist daher seit 1. März 2024 eine Klage Nicaraguas gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord anhängig. Ende April 2024 wies der IGH einen Eilantrag zum Stopp der Waffenlieferungen zwar ab, der Baerbock-Forderung, die Klage vollständig zurückzuweisen, entsprach er aber nicht. Sie ist mutmaßlich eine Kriegsverbrecherin.
Da muss gelogen und abgelenkt werden. Vor ihrer Vereidigung erfreute Baerbock die Instagram-Welt mit bunten Bildchen und Geplapper: Baerbock in New York auf Stöckelschuhen, Baerbock beim Vertilgen von Teigwaren. FAZ-Rechtsaußen Berthold Kohler würdigte das am Sonnabend unter „Hochhackig durch New York“: „Baerbock erregte mit ihrer zeitgemäßen Demonstration von Frauensoftpower zumindest in Deutschland fast so viel Aufsehen wie Putin mit dem Drohnenschwarm, den er nach Polen schickte.“ Hat geklappt.
Baerbock muss zurücktreten. Eine Petition, die das verlangt, kann unterzeichnet werden.


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