Der Verein Bundespressekonferenz e. V. hat die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlins zurückgenommen, durch das dem Journalisten Florian Warweg („Ostdeutsche Allgemeine Zeitung“) „wie einem Mitglied“ Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewährt wird. „Ich kann jetzt also rechtssicher und de jure unbegrenzt an den Regierungspressekonferenzen und anderen Pressekonferenzen der BPK mit Fragerecht teilnehmen“, teilte Warweg auf der Plattform X mit. Sechs Journalisten, darunter der Podcaster Tilo Jung, hatten ursprünglich Widerspruch gegen eine Mitgliedschaft Warwegs bei der BPK eingelegt, obwohl dieser alle Anforderungen für eine Teilnahme an den Pressekonferenzen erfüllte.
Sieg für Warweg
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"Sieg für Warweg", UZ vom 13. März 2026







