Ein Finanzierungsstreit zwischen den Krankenkassen und dem Rhein-Sieg-Kreis kommt Patienten und Hinterbliebene in der Region jetzt teuer zu stehen. Sie werden ab sofort für Transporte im Rettungswagen zur Kasse gebeten. Am vergangenen Donnerstag hat der Kreistag eine neue Satzung zur Erhebung von Gebühren für Einsätze des Rettungsdienstes beschlossen. 1.207 Euro verlangt der Kreis künftig für eine Fahrt im Rettungswagen. Bislang wurden solche Kosten direkt mit den Krankenkassen verrechnet, doch die weigern sich, die Gebührenerhöhung zu akzeptieren. Die Kreisverwaltung rechnet damit, dass die von den Krankenkassen bewilligten Kostenübernahmen etwa 30 Prozent unter den tatsächlichen Gebühren liegen. Den Rest (bei 30 Prozent etwa 360 Euro pro Fahrt) will der Rhein-Sieg Kreis nun bei den Patienten eintreiben. Überhaupt nicht erstattet werden sogenannte Leerfahrten. Zu diesen kommt es beispielsweise dann, wenn Betroffene vor Ankunft des Rettungswagens sterben oder Patienten eine Mitfahrt verweigern. Laut einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ ist in diesen Fällen mit Gebührenbescheiden zwischen 200 und 300 Euro zu rechnen. Die Auseinandersetzungen zwischen Landkreisen und Städten als Trägern von Rettungsdiensten und den Krankenkassen führen derzeit bundesweit zu unsicheren Situationen.
Teure Notfälle
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"Teure Notfälle", UZ vom 12. Dezember 2025







