Samidoun

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Im Gegensatz zum Auswärtigen Amt sieht das Bundesverfassungsgericht in einem nicht einmal zwei Jahre alten Kleinkind keine „Gefährdung für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ (Symbolbild). (Foto: Marco Verch / CCNULL / CC BY 2.0)

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Bundesverfassungsgericht: Kleinkind keine „Sicherheitsbedrohung“

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