
Im Gegensatz zum Auswärtigen Amt sieht das Bundesverfassungsgericht in einem nicht einmal zwei Jahre alten Kleinkind keine „Gefährdung für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ (Symbolbild). (Foto: Marco Verch / CCNULL / CC BY 2.0)
Im Gegensatz zum Auswärtigen Amt sieht das Bundesverfassungsgericht in einem nicht einmal zwei Jahre alten Kleinkind keine „Gefährdung für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ (Symbolbild). (Foto: Marco Verch / CCNULL / CC BY 2.0)
Bundesverfassungsgericht: Kleinkind keine „Sicherheitsbedrohung“
Seit 2018 arbeitet B. M. als ausgebildete Krankenschwester in Frankfurt am Main. Die Palästinenserin hat einen jordanischen Pass und zählt zu den in der deutschen …