Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Wera Richter, Ralf Hohmann und Patrik Köbele gegen die geplante Stationierung neuer US-Raketen in Deutschland und die damit verbundene Zustimmung der Bundesregierung nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Begründung dieser Entscheidung erfolgt nicht. Rechtsmittel sind nicht möglich. Patrik Köbele erklärt dazu: „Natürlich haben wir damit gerechnet, dass sich die bundesdeutsche Justiz schwertut, diesen undemokratischen und brandgefährlichen Verfassungsbruch auch als solchen zu kennzeichnen. Trotzdem werden wir weiterhin versuchen, den Friedenskampf auf allen Kampffeldern zu führen. Wir sind uns darüber hinaus sicher, dass wir mit der ausführlichen Begründung unserer Beschwerde der Friedensbewegung eine gute und wichtige Argumentationshilfe geliefert haben. Trotz alledem hat sich die Sache aus unserer Sicht gelohnt.“
Verfassungsbruch ungeahndet
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)
"Verfassungsbruch ungeahndet", UZ vom 23. Mai 2025
![UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis] UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]](https://www.unsere-zeit.de/wp-content/uploads/2021/04/Banner_800x90_Probeabo_Rahmen.jpg)