Mir geht der Gedanke nicht aus dem Kopf, ob sich Schulleiter, die Schüler daran gehindert haben, an den Schulstreiks teilzunehmen, gesetzeskonform verhalten haben. Wenn die Schule abgeschlossen wurde, könnte es sich um Freiheitsberaubung der Schüler handeln. Ein Bannspruch, dass die Teilnahme am Schulstreik nicht erlaubt sei und Konsequenzen habe, vielleicht auch? Es müsste doch auch legale Möglichkeiten geben, so zum Beispiel bei Krankheit, die Schule zu verlassen …
War das legal?
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"War das legal?", UZ vom 23. Januar 2026


