Zu „Dieser Schulstreik war entscheidend“, UZ vom 19. Dezember

War das legal?

B. Schäfer, per E-Mail

Mir geht der Gedanke nicht aus dem Kopf, ob sich Schulleiter, die Schüler daran gehindert haben, an den Schulstreiks teilzunehmen, gesetzeskonform verhalten haben. Wenn die Schule abgeschlossen wurde, könnte es sich um Freiheitsberaubung der Schüler handeln. Ein Bannspruch, dass die Teilnahme am Schulstreik nicht erlaubt sei und Konsequenzen habe, vielleicht auch? Es müsste doch auch legale Möglichkeiten geben, so zum Beispiel bei Krankheit, die Schule zu verlassen …

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"War das legal?", UZ vom 23. Januar 2026



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flugzeug.



    Spenden für DKP

    Das könnte Sie auch interessieren

    Unsere Zeit