Wichtiger Kontext

Die Behörden gehen vermehrt gegen Menschen vor, denen die Beleidigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Internet vorgeworfen wird. Seit seinem Amtsantritt im Mai habe es „mehr als 140 ‚Kontaktaufnahmen‘ wegen strafrechtlich relevanter Äußerungen durch Polizei und Staatsanwaltschaften“ gegeben, wie das „nd“ berichtete. Die Zeitung hat mit einem Anwalt gesprochen, der mehrere Beschuldigte vertritt, die den Bundeskanzler mit Ausdrücken wie „Rassist“, „Nazi“ oder „Arschloch“ betitelt haben sollen. In einigen Fällen seien die Verfahren mit Hinweis auf geschützte Meinungsäußerungen oder geringe Schuld eingestellt worden. So etwa im Fall eines Aktivisten, der Merz als „schambefreites, rassistisches Arschloch“ bezeichnet habe. Bei den Zusätzen „schambefreit“ und „rassistisch“ habe es sich in diesem Fall um kontextualisierende Ergänzungen gehandelt, so die Zeitung. Bei einer 46-jährigen Bürgergeldbezieherin, die Merz als „dummes und empathieloses Arschloch“ bezeichnet hatte, wurden die Zusätze hingegen als Verschärfung der Beleidigung gewertet. Sie musste eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 15 Euro zahlen. Ähnlich erging es einer gelernten Krankenschwester, die im Netz als „Schwester Esther“ bekannt ist. Für ihre Behauptung, dass es sich bei Merz um einen „charakterlich verkorksten Idioten“ handele, erhielt sie neben einer Geldstrafe auch eine Gefährderansprache und eine Hausdurchsuchung.

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"Wichtiger Kontext", UZ vom 12. Dezember 2025



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