Am 5. Januar 2024 lief die Erklärung des Auswärtigen Amtes über die Nachrichtenticker: Deutschland habe „sehr deutlich gemacht, dass die Behauptung, dass Israel im Gazastreifen Völkermord begeht, unserer Meinung nach falsch ist und nicht unter die Konvention fällt“. Gemeint war die UN-Völkermordkonvention, die am 9. Dezember 1948 beschlossen wurde.
Diese Konvention war Ausgangspunkt der Anklage, die Südafrika am 29. Dezember 2023 wegen systematischen Völkermords der israelischen Armee im Gazastreifen beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag einreichte. Vollmundig folgte am 12. Januar 2024 eine weitere Presseerklärung aus Berlin: Der „Vorwurf entbehrt jeder Grundlage“, die Bundesregierung werde sich auf Seiten Israels dem Rechtsstreit anschließen. Artikel 63 des IGH-Statuts ermöglicht die sogenannte Nebenintervention oder Streithilfe. Danach kann sich ein Dritter an einem bereits gerichtsanhängigen Verfahren zur Unterstützung einer der beiden Hauptparteien anschließen. Ohne selbst Partei zu sein, agiert der Streithelfer; durch seine Einflussnahme prägt er das Ergebnis mit. Im Außenamt liefen die Arbeiten zur Vorbereitung der Nebenintervention, gleichzeitig prahlte die Ampel-Koalition, sie sei moralisch prädestiniert, um Israel beizustehen. „Wir sehen uns aufgrund unserer Vergangenheit, aufgrund des Holocausts, besonders verpflichtet, bei diesem Thema sehr genau hinzuschauen“, war vom damaligen Regierungssprecher Steffen Hebestreit zu hören.
Namibias Präsident Hage Geingob kommentierte die deutschen Überheblichkeiten und äußerte seine „tiefe Besorgnis“ ob der „schockierenden Entscheidung der deutschen Regierung, die die moralisch untadelige Anklage Südafrikas“ diskreditiere. Geingob erinnerte daran, dass der von deutschen Kolonialherren 1904 bis 1908 verübte Völkermord an den Herero und Nama bis heute ungesühnt geblieben ist. Deutschland sei „unfähig, Lehren aus seiner Geschichte zu ziehen“.
Ein paar Wochen später kam es für die Ex-Kolonialherren noch besser. Nicaragua reichte beim IGH Klage gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord ein. Deutschland leiste Israel Waffenhilfe, anstatt den „Völkermord zu verhindern und zu bestrafen und sich nicht daran zu beteiligen“. Zum ersten Mal in der Geschichte des IGH verklagte ein Staat einen Drittstaat explizit wegen Beihilfe (complicity). Nicaragua konnte einen Zwischenerfolg erringen: Der IGH erklärte den Antrag Nicaraguas für zulässig. Momentan läuft das Hauptverfahren. Mit einer Verhandlung ist nicht vor September 2026 zu rechnen.
Im Verfahren Südafrika gegen Israel verpflichtete der IGH Israel am 26. Januar 2024, Maßnahmen zur Verhinderung von Völkermordhandlungen zu ergreifen, humanitäre Hilfe für die palästinensische Zivilbevölkerung sicherzustellen und dem IGH Beweise für die Befolgung dieser Anordnungen vorzulegen. Auch hier läuft momentan das Hauptverfahren weiter. Israel versuchte, den Ablauf zu verzögern, und ließ die Erklärungsfristen zum 28. Juli 2025 und 12. Januar 2026 verstreichen. Erst am 12. März dieses Jahres ging schließlich seine Klageerwiderung beim IGH ein. An diesem Tage endete damit auch die Interventionsfrist für Drittstaaten.
Was war aus der deutschen Unterstützung für Israel geworden? Noch am 7. Dezember 2025 verlautbarte Kanzler Friedrich Merz (CDU) beim Staatsbesuch in Israel: „Deutschland muss für die Existenz und die Sicherheit Israels einstehen. Das gehört zum unveränderlichen Wesenskern unserer Beziehungen, und zwar für immer.“ Die Wahrheit über die deutsche Intervention kam dann doch – eher zufällig – in der Bundespressekonferenz vom 18. März ans Licht. Auf die Frage eines Journalisten nach dem Schicksal des einstmals groß angekündigten Prozessbeitritts Deutschlands antwortete der Außenamtssprecher Josef Hinterseher eher kleinlaut: „Nein, eine solche Nebenintervention wird es nicht geben.“ Man müsse sich „auf das eigene Verfahren konzentrieren“ und das Urteil in Sachen Südafrika gegen Israel „abwarten“. Klingt ganz nach: Erst zu weit aus dem Fenster gelehnt und dann ganz kalte Füße bekommen.
Nachdem inzwischen fast 20 Staaten der südafrikanischen Anklage als Streithelfer beigetreten sind, darunter auch Spanien, Belgien und Holland, scheute sich die Bundesregierung offensichtlich, mit den weltweit einzig verbliebenen Prozessunterstützern Israels, nämlich den USA, Fidschi und Ungarn, auf einem schmalen Bänkchen im Den-Haager Gerichtssaal Platz zu nehmen. Völkerrechtlich sind der schwarz-roten Koalition die Argumente ausgegangen. Berlin bleibt lieber gelähmt in der Schmollecke, wissend und bangend, dass der Ausgang des Verfahrens Südafrika gegen Israel drastische Folgen haben kann. Ganz getreu dem alten deutschen Rechtssatz: Der Gehilfe wird nach dem Strafrahmen bestraft, der für den Haupttäter gilt.









