Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zieht vor das Bundesverfassungsgericht, um eine Neuauszählung der letzten Bundestagswahl einzuklagen. Der Antrag soll am 18. Februar eingereicht werden. „Der Bundestag hat statistische Anomalien, die sich bei Prüfung fast immer als dem BSW vorenthaltene Stimmen entpuppten, gar nicht aufgeklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1991 jedoch bei einer Landtagswahl geurteilt, dass bei einem extrem knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern vollständig nachgezählt werden muss“, sagte der Parteivorsitzende Fabio de Masi am Montag auf einer Pressekonferenz. Dem BSW hatten weniger als 10.000 Stimmen gefehlt, um in den Bundestag einzuziehen.
BSW klagt
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"BSW klagt", UZ vom 13. Februar 2026







