Massives Polizeiaufgebot gegen das Wahlbündnis „Frankfurt – Sozial!“ – eine Rekonstruktion

„Ein Lehrstück in bürgerlicher Demokratie“

In Frankfurt am Main gehen Polizei und Staatsanwaltschaft weiterhin und mit wachsendem Aufwand gegen das Bündnis „Frankfurt – Sozial!“ vor, das am 15. März bei den Wahlen zum Stadtparlament im Frankfurter Römer kandidiert. Knapp einen Monat nach der Hausdurchsuchung bei der Vertrauensperson Rainer Schultz (siehe UZ vom 23. Januar) geraten nun hunderte Menschen ins Visier der Behörden, die eine Unterstützungsunterschrift abgegeben haben, um „Frankfurt – Sozial!“ den Wahlantritt zu ermöglichen.

Auslöser des Ermittlungsverfahrens waren vier eingereichte Unterschriften gewesen, die im Namen von Verstorbenen ausgefüllt worden sein sollen. Insgesamt hatte das Bündnis mehr als 700 Unterschriften gesammelt und den Großteil davon ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung eingereicht. Rund 350 Unterschriftenblätter nahm die zuständige Vertrauensperson Rainer Schultz wieder mit nach Hause, weil das Wahlamt mit der schieren Zahl der eingereichten Formulare überfordert war – und weil ein Bruchteil der bereits eingereichten Unterschriften ausreichte, um den Wahlantritt abzusichern. Dass das Wahlamt vier ungültige Unterschriften aussortiert und Strafanzeige wegen „Wahlfälschung“ erstattet hatte, wurde Schultz nicht mitgeteilt.

Einen Monat später fand eine Razzia des Staatsschutzes bei Schultz statt. Die Beamten beschlagnahmten technische Geräte und auch die 350 nicht eingereichten Formblätter mit den Unterstützungsunterschriften. Die Liste wurde einen Tag dennoch später zur Wahl zugelassen, weil auch der Wahlausschuss anerkennen musste, dass das Bündnis die benötigte Zahl an Unterstützungsunterschriften deutlich überschritten hatte. Das machte auch den Vorwurf der vermeintlichen „Wahlfälschung“ wenig glaubwürdig. Bis heute ist keine plausible Begründung dafür geliefert worden, warum das Bündnis eine nicht nennenswerte und vor allem nicht benötigte Zahl von Unterschriften hätte fälschen sollen. Zumal immer bekannt war, dass die Daten mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen werden.

Dennoch werden die Ermittlungen vorangetrieben – und zwar mit einem Aufwand, der in der deutschen Kommunalwahlgeschichte einmalig sein dürfte. 183 Unterstützerinnen und Unterstützer hatten bis zum Ende der vergangenen Woche bereits Besuch von der Polizei erhalten, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitteilte. Wie diese Besuche abliefen, lässt sich anhand von Gedächtnisprotokollen rekonstruieren, die UZ vorliegen.

In mehreren Fällen seien zwei Kriminalbeamte vor der Wohnung aufgetaucht, hätten sich ohne weitere Belehrungen die Personalausweise der Bewohner zeigen lassen und gefragt, ob diese für „Frankfurt – Sozial!“ unterschrieben hätten, von wem sie das Formular erhalten hatten und ob sie selbst Unterschriften gesammelt hätten. Spätestens bei der letzten Frage werde „aus der Zeugenvernehmung ein Verhör“, schätzt „Frankfurt – Sozial!“ das Vorgehen ein. Öfter seien die angetroffenen Bewohner einfach geduzt worden.

Auf die Unterstützerinnen und Unterstützer, die zu einem Großteil einen Migrationshintergrund haben und auch in mehreren Fällen schon älter waren, wirkten diese Polizeiauftritte einschüchternd. In einem Fall habe die Polizei sogar vor der Moschee auf eine Person gewartet, diese bis zur Wohnungstür verfolgt und dort auf den Fall „Frankfurt – Sozial!“ angesprochen. Der betroffene Mann hatte jedoch gar keine Unterstützungsunterschrift geleistet.

Fälle wie dieser und die mit den Befragungen verbundenen Einschüchterungen könnten nach Angaben des Bündnisses erklären, warum die Staatsanwaltschaft inzwischen 29 Bürgerinnen und Bürger ausfindig gemacht haben will, die angegeben hätten, keine Unterschrift geleistet zu haben. Nachprüfen kann das Bündnis diese Aussage allerdings nicht. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe von UZ hatten die Anwälte von „Frankfurt – Sozial!“ nur eine eingeschränkte Akteneinsicht und keine Informationen über die vermeintlichen „neuen“ Fälle.

Rainer Schultz vermutet, dass so das Ziel verfolgt wird, das Bündnis auf den letzten Metern von der Wahl auszuschließen oder „uns zumindest so weit zu diskreditieren, dass die Leute davon Abstand nehmen, uns zu wählen“.

Ganz anders sieht das naturgemäß die Staatsanwaltschaft. Auf den Vorwurf des Bündnisses, dass es unüblich sei, Zeugen in ihren Wohnungen zu befragen, statt sie vorzuladen, führt Oberstaatsanwalt Dominik Mies aus: „Seitens der Ermittlungsbehörden besteht ein erhebliches Inte­resse daran, die verfahrensgegenständlichen Sachverhalte möglichst zeitnah und mit einem möglichst großen Abstand zu den Kommunalwahlen in Hessen aufzuklären.“ Zudem sei mit der systematischen Vernehmung begonnen worden, da „seitens der Vertreter des Wahlbündnisses keine Kooperation mit den Ermittlungsbehörden erfolgte“. Von einer „Unverschämtheit“ spricht Rainer Schultz in diesem Zusammenhang. Er habe während der Hausdurchsuchung von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Aussage zu verweigern. „Das wird interpretiert als ‚nicht kooperationsbereit‘“, so Schultz gegenüber UZ. „Und dann wird die gesamte Kripo losgeschickt.“

Das Vorgehen habe aber nicht nur Auswirkungen auf das Bündnis, sondern auch auf die kommunale Demokratie, denkt Schultz. Wenn Unterstützungsunterschriften zu Polizeibesuchen führen, sei das ein Angriff auf alle kleinen Gruppen, die eine andere Politik wollen. „Wer traut sich denn noch, die Opposition zu unterstützen? Das passt in die derzeitige politische Landschaft. Es wird versucht, oppositionelle Gruppen kleinzumachen – ein Lehrstück in bürgerlicher Demokratie“, so Schultz.

Damit könnte die Geschichte erzählt sein. Doch eine Sache an der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft musste noch untersucht werden. Denn der Oberstaatsanwalt begründet die Verhältnismäßigkeit der Ermittlungen unter anderem damit, dass Menschen, die vermeintlich nicht für „Frankfurt – Sozial!“ unterschrieben haben, aber trotzdem in den Unterlagen aufgetaucht sein sollen, „gegenüber einer Behörde eine politische Präferenz zugeschrieben wird“. Auf Anfrage von UZ beim Presseamt der Stadt Frankfurt am Main teilte die Stadt mit, dass das Wahlamt die politische Präferenz der Unterstützer nicht auswerte und auch „keine Speicherung derartiger Daten statt(finde)“. Welche Behörde meint die Staatsanwaltschaft also, die hier mit „politischen Präferenzen“ ihrer Mitmenschen versorgt wird? Vielleicht wäre das ein neuer Ermittlungsansatz.

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"„Ein Lehrstück in bürgerlicher Demokratie“", UZ vom 20. Februar 2026



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