In der Tat ist die Formulierung im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes mit Blick auf die Übernahme von Auszubildenden – wie UZ schreibt – „ein Türöffner für die bundesweite Ausweitung von Berufsverboten“ und „die gewerkschaftliche Anerkennung eines zutiefst reaktionären Mechanismus“. Ich möchte zwei Präzisierungen hinzufügen:
1. Beschäftigte müssen sich im Geltungsbereich des TVöD „durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen“, sofern ihr Arbeitgeber „auch hoheitliche Tätigkeiten“ durchführt. Alle Kommunen tun das, sie stellen zum Beispiel Ausweispapiere aus. Darum betrifft das alle kommunalen Beschäftigten! Beispielsweise auch die in städtischen Kindergärten und Krankenhäusern. Ob die einzelne Person selbst „hoheitliche Tätigkeiten“ durchführt, spielt keinerlei Rolle.
2. Neu ist bei Auszubildenden (und dual Studierenden und Hebammen) die Formulierung „Voraussetzung für die Übernahme ist …“. Logischerweise wird das dann überprüft werden. Es droht also ein entsprechender Fragebogen und/oder gleich eine „Regelanfrage“ alten Stils. Damit ist der „Verfassungsschutz“ automatisch im Boot. Den Ausschlag geben die Bespitzelungsergebnisse und Feindbilder des Inlandsgeheimdiensts.