Peter Trinogga und Jan Schulze-Husmann haben gemeinsam mit vielen anderen Kolleginnen und Kollegen das Buch „Streik doch einfach mit! 138 Tage Arbeitskampf beim DuMont-Konzern“ geschrieben. Darin schildern sie ihre Erfahrungen im Arbeitskampf beim Kölner Bundesanzeiger-Verlag, der zum DuMont-Konzern gehört. Seit Dezember 2023 verweigert die Geschäftsleitung jegliche Gespräche mit ver.di über einen Haustarifvertrag.
Jan Schulze-Husmann ist Tarifsekretär bei der Gewerkschaft ver.di in Berlin und dort auch für den Verlagsbereich zuständig. Peter Trinogga hat bis zu seinem Renteneintritt beim Bundesanzeiger-Verlag gearbeitet, war dort Betriebsratsvorsitzender, Mitglied der Tarifkommission und im Sprecherrat der DKP Köln.
UZ: Vorab: Was macht der Bundesanzeiger-Verlag?
Peter Trinogga: Der Bundesanzeiger-Verlag ist ein privates Unternehmen, das im Auftrag des Bundesjustizministeriums Bekanntmachungen online veröffentlicht. Das sind einerseits amtliche Bekanntmachungen von Ministerien und obersten Bundesbehörden. Das sind aber in weitaus höherem Maße Bekanntmachungen von Kapitalgesellschaften, die beispielsweise ihre Jahresabschlüsse auf „bundesanzeiger.de“ offenlegen müssen. Wir bewegen uns da in einer Größenordnung von gut über einer Million Veröffentlichungen pro Jahr.
UZ: Was ist dabei die Aufgabe der Beschäftigten?
Peter Trinogga: Die Arbeit läuft so, dass fast alles elektronisch, genauer gesagt digital erfolgt. Die Bekanntmachungen werden von den Unternehmen digital in eine Plattform eingestellt und zumindest grob auf Plausibilität überprüft. Nach der Bearbeitung durch die Kolleginnen und Kollegen beim Bundesanzeiger werden sie online gestellt.
UZ: Wie setzt sich die Belegschaft zusammen?
Peter Trinogga: Bei der letzten Betriebsratswahl vor wenigen Wochen standen etwa 920 bis 930 Kolleginnen und Kollegen auf der Liste der Wählerinnen und Wähler. Das umfasst sowohl die Festangestellten als auch die prekär Beschäftigten, das heißt also die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter und die sachgrundlos befristet beschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Es gibt einen hohen Anteil an prekär Beschäftigten, weil diese billiger sind und jederzeit wieder entlassen werden können. Der DuMont-Konzern als Anteilseigner nutzt dies aus.
UZ: Was waren die Ursachen für die Unzufriedenheit unter den Beschäftigten, die zu diesem langen Arbeitskampf geführt haben?
Peter Trinogga: In erster Linie ging es darum, dass Stück für Stück soziale Errungenschaften abgebaut wurden und sich die Bedingungen verschlechterten. Das betraf zum Beispiel die zusätzliche betriebliche Altersversorgung oder die Eingruppierung in den Tarifvertrag der Druck- und Medienindustrie NRW, den der Bundesanzeiger zwar nie unterschrieben hatte, an den er sich aber früher mal im Großen und Ganzen hielt. Nach der Umstellung auf eine reine Online-Veröffentlichung verdichtete sich die Arbeit, was sich aber nicht im Geldbeutel bemerkbar machte.
Wer einmal in eine bestimmte, meist niedrige Gehaltsgruppe eingruppiert war, hat diese im Normalfall entweder gar nicht mehr verlassen oder erst nach sehr langer Zeit. Das hat die Erbitterung der Kolleginnen und Kollegen natürlich erheblich geschürt.
UZ: Und deshalb haben sich die Kolleginnen und Kollegen in ver.di organisiert?
Peter Trinogga: Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist im Laufe der Zeit tatsächlich erheblich gestiegen. Im alten Bundesanzeiger, in den 1990er und frühen 2000er Jahren, lag er noch im einstelligen Bereich. Schrittweise organisierten sich jedoch immer mehr Beschäftigte, bis wir irgendwann die Marke von 100 Gewerkschaftsmitgliedern geknackt hatten. Da es sich bei den meisten Beschäftigten um Angestellte handelt, dauerte es recht lange, unsere Kolleginnen und Kollegen davon zu überzeugen, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Hinzu kam, dass die Corona-Einschränkungen nicht förderlich waren. Viele Kolleginnen und Kollegen arbeiteten zunächst im Home-Office, und vergleichsweise wenige vor Ort im Betrieb.
Jan Schulze-Husmann: Als wir ungefähr die Hälfte der Belegschaft organisiert hatten, konnten wir schließlich loslegen. Das war im Spätherbst 2023. Die Geschäftsführung des Bundesanzeigers wurde aufgefordert, in Tarifverhandlungen einzutreten.
UZ: Was war die zentrale Forderung?
Peter Trinogga: Die war eigentlich recht simpel. Wir wollten die Arbeitsbedingungen, die für die „Altbeschäftigen“ gelten, für alle Beschäftigten rechtsverbindlich sichern, und zwar in Form eines Haustarifvertrags. Im Prinzip handelt es sich nur um die branchenüblichen Rahmenbedingungen, die im Mantel- und im Gehaltstarifvertrag für die Angestellten der Druck- und Medienindustrie im Land Nordrhein-Westfalen vereinbart sind: Eingruppierung der jeweiligen Tätigkeit in Gehaltsgruppen mit Entwicklungsstufen, regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Ergänzend dazu sollten prekäre Beschäftigungsverhältnisse begrenzt werden. Konkret forderten wir, dass prekäre Arbeitsverhältnisse wie Leiharbeit und befristete Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr als 25 Prozent der Belegschaft betreffen dürfen.
UZ: Und wie reagierte die Geschäftsführung?
Peter Trinogga: Ganz einfach: Sie lehnte Tarifverhandlungen glatt ab. Nicht einmal zu einem Gespräch mit der Gewerkschaft war die Geschäftsführung bereit. Das kam bei den Kolleginnen und Kollegen sehr schlecht an. Wir hatten mit Verzögerungen und ähnlichen Dingen gerechnet, aber nicht damit, dass Tarifverhandlungen komplett abgelehnt würden.
Als nach Ende der coronabedingten Home-Office-Phase wieder alle Kolleginnen und Kollegen im Betrieb waren, sagten sie: Okay, wenn die Geschäftsführung nicht reden will, dann bleibt uns nur die Option, in den Warnstreik zu treten.
Jan Schulze-Husmann: Der DuMont-Konzern war früher eigentlich dafür bekannt, sich an branchenüblichen Tarifverträgen zu orientieren und Gesprächen mit Gewerkschaften nicht ablehnend gegenüberzustehen. Das hat sich in den letzten Jahren jedoch stark verändert. Ein trauriger Höhepunkt war die gesetzwidrige Schließung der Zeitungsdruckerei in Köln im Jahr 2023: Der Betrieb wurde in einer Nacht-und-Nebel-Aktion dichtgemacht. Auch viele Kolleginnen und Kollegen des Bundesanzeigers sind damals mit auf die Straße gegangen und haben Solidarität gezeigt. Wir hatten also schon die Vorahnung, dass wir es nicht nur mit der Bundesanzeiger-Verlag GmbH zu tun haben würden, sondern mit dem gesamten DuMont-Konzern.
UZ: Im Januar mussten die Kolleginnen und Kollegen also zum allerersten Mal in der Geschichte des Bundesanzeiger-Verlags überhaupt streiken. Warum war von diesem historischen Ereignis in der Lokalpresse nichts zu lesen?
Jan Schulze-Husmann: Ein Großteil der Kölner Medien befindet sich mehrheitlich im Besitz des DuMont-Konzerns, beispielsweise der „Kölner Stadt-Anzeiger“, die „Kölnische Rundschau“, die Boulevardzeitung „Express“ und auch das Radio Köln. Es liegt daher nahe, dass Themen, die dem Konzern nicht genehm sind oder zu Kritik an seinem Handeln führen können, nicht im Mittelpunkt stehen. Dies zeigte sich bereits bei der im Jahr 2023 erfolgten Schließung der Druckerei. Obwohl wir Informationen erhielten, dass mutige Journalistinnen und Journalisten berichten wollten, berichteten konzernzugehörige Medien nicht darüber. Dieses Problem ist kein lokales, sondern lässt sich in unterschiedlich starker Ausprägung auch in anderen Teilen dieser Republik finden. Von Pressefreiheit im ursprünglichen Sinne kann unseres Erachtens nicht die Rede sein.
UZ: Ihr habt euch dann die Öffentlichkeit selbst geschaffen. An 138 Tagen Streik habt ihr 138 Events organisiert. Wie habt ihr das durchgehalten und wie habt ihr dafür gesorgt, dass es eben nicht zu einem Ritual wurde, sondern spannend blieb?

Peter Trinogga: Wir haben immer wieder versucht, Aktionsformen zu finden, die die Kolleginnen und Kollegen ansprechen und mitnehmen. Am Anfang standen wir natürlich vor dem Betrieb, den verschiedenen Betriebsteilen. Das haben wir auch durchaus beibehalten. Wir sind aber auch immer öfter an zentrale Plätze in Köln gezogen und haben dort die Öffentlichkeit informiert. Man hat gemerkt, dass den Kolleginnen und Kollegen das tatsächlich auch Spaß macht.
Wir haben Behörden besucht, in deren Auftrag der Bundesanzeiger tätig ist. Wir waren auch beim Landtag in Düsseldorf und haben unsere Forderungen da vertreten. Wir haben mit einer Delegation der Kolleginnen und Kollegen an einer Sitzung des Landtagsausschusses für Arbeit und Soziales teilgenommen.
Dazu kamen viele kulturelle Ausdrucksformen, also sowohl Transparente und Schilder als auch Musik. Wir hatten eine eigene Streikhymne, die jedes Mal gesungen wurde. Da wir in Köln sind, wo der Karneval eine große Rolle spielt, wurde dazu geschunkelt. Nach dieser Streikhymne haben wir auch das Buch benannt. Bei einer großen Streikkundgebung ist der bekannte lokale Musiker Rolly Brinks aufgetreten. Das war für die Leute wichtig, weil ihn wirklich viele kennen.
UZ: Streik ist ja erst einmal die kollektive Arbeitsverweigerung mit dem Ziel, dass der Arbeitgeber auch ökonomischen Schaden nimmt und dadurch gezwungen ist, einzulenken. Warum hat das beim Bundesanzeiger nicht geklappt?
Peter Trinogga: Uns ist es tatsächlich nicht gelungen, dem Unternehmen einen materiellen Schaden zuzufügen. Diejenigen, die im Bundesanzeiger Bekanntmachungen veröffentlichen und dafür bezahlen müssen, sind zu diesen Bekanntmachungen gesetzlich verpflichtet. Bei einem Streik wird eine Bekanntmachung nicht veröffentlicht, aber die gesetzliche Verpflichtung, sie zu veröffentlichen, besteht trotzdem weiter fort. Das heißt, sie wird schlicht und ergreifend später veröffentlicht. Die Einnahmen werden also durchaus realisiert, aber eben erst später. Das ist für das Unternehmen zwar störend, aber die Aufträge gehen nicht verloren.
UZ: Nach 138 Streiktagen habt ihr im Januar 2025 den Streik erst einmal pausiert – ohne Tarifvertrag und sichtbares Ergebnis. Was waren die Gründe?
Peter Trinogga: Die Gründe waren vielfältiger Art. Zum einen konnte sich wahrscheinlich niemand vorstellen, dass überhaupt nicht mit uns als ver.di gesprochen wird. Wir ja auch nicht. Es war ein Schritt ins Ungewisse, da wir bisher keine Erfahrungen in Streikauseinandersetzungen mit diesem Konzern hatten. Das heißt, es wurde gestreikt und wahrscheinlich hatten alle die Erwartung, dass nach einigen Streiktagen verhandelt werden würde. Aber es ist ja gar nichts passiert, außer dass es Repressalien gegen die Streikenden gab.
Irgendwann waren einige Kolleginnen und Kollegen zermürbt und sahen keine Perspektive mehr. Das hat auch damit zu tun, dass man von Streikgeld natürlich nicht auf Dauer leben kann. Es war eine logische Konsequenz, dass die Anzahl der Streikenden irgendwann abnahm. Es war absehbar, dass man an dieser Stelle nicht mehr weiterkommt. Das ändert aber nichts daran, dass der Streik berechtigt war.
Jan Schulze-Husmann: Die Streikfront wankte zwar nicht, aber sie bröckelte. Am Ende waren noch ungefähr die Hälfte der Kolleginnen und Kollegen vor der Tür, die am Anfang dastanden.
Es gab auch Kolleginnen und Kollegen, denen das sehr schwerfiel und die wahrscheinlich heute noch streiken würden. Das meine ich überhaupt nicht despektierlich, im Gegenteil. Es waren Kolleginnen und Kollegen dabei, die wirklich sehr kampfesmutig waren, und allen gebührt natürlich Respekt. Sowohl denen, die bis zuletzt gestreikt haben, als auch denen, die aufgehört haben. Und natürlich auch den Sympathisantinnen und Sympathisanten, die nicht gestreikt haben – teilweise aus Angst oder aus anderen Gründen –, die Kolleginnen und Kollegen aber heimlich unterstützt haben. Das macht natürlich auch Mut und Hoffnung.
UZ: Ende Februar wurde im Bundestag über das sogenannte Tariftreuegesetz beraten, und es wurde auch beschlossen. Am 27. März soll es im Bundesrat verhandelt werden. Wie bewertet ihr dieses Gesetz und bringt euch das etwas für den Kampf beim Bundesanzeiger?
Peter Trinogga: Ein solches Gesetz ist erst einmal ein Beleg dafür, dass die Gewerkschaftsbewegung momentan zu schwach ist, um die notwendigen Bedingungen selbst zu erkämpfen. Insofern ist dieses Gesetz wahrscheinlich besser als gar kein Gesetz. Es ist aber aus zwei Gründen auf Betriebe wie den Bundesanzeiger nicht anwendbar: Der Bundesanzeiger ist im rechtlichen Sinne kein Auftragnehmer, sondern sein Auftrag ist gesetzlich verankert. Es steht also in diversen Gesetzen, dass dies und jenes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist. Es ist also kein Auftrag im Sinne dieses Gesetzes, und daher greift das Tariftreuegesetz nicht.
Den zweiten Punkt finde ich aber noch wichtiger: Das Gesetz besagt eben nicht, dass eine Firma, die Auftragnehmer der öffentlichen Hand ist, einen Tarifvertrag unterzeichnen muss, sondern es sagt, dass sie die tariflichen Bedingungen einzuhalten hat. Das war beim Bundesanzeiger zumindest größtenteils der Fall. Die Geschäftsführung hat immer gesagt: Wir halten uns doch an den Tarif, was wollt ihr denn, bitte schön? Uns kam es aber genau darauf an, dass sie den Tarifvertrag unterschreibt und sich nicht nur anlehnt. Wer sich anlehnt, der kann sich auch jederzeit wieder ablehnen.
UZ: Im Tariftreuegesetz sind weitere Ausnahmen für die Zeitenwende und Aufrüstung vorgesehen. Selbst der DGB sagt dazu, es sei „unverständlich (…), dass Beschaffungen der Bundeswehr und der Sicherheitsbehörden gar nicht unter die Tariftreue-Regeln fallen sollen“. Wie sind die Ausnahmen für die Aufrüstung zu verstehen?
Peter Trinogga: Aufrüstung braucht folgsame Belegschaften. Und sie braucht auch billige Belegschaften. Insofern ist es von der Logik des Kapitals her klar, dass Aufrüstung am besten funktioniert, wenn die Kolleginnen und Kollegen in den Firmen den Mund halten, sich nicht wehren und möglichst auch keine Tarifkämpfe führen. Wenn man in dieser Logik des Kapitals denkt und in dieser Logik der Aufrüstung denkt, dann ist es durchaus folgerichtig, dass das Tariftreuegesetz für Firmen, die an Krieg und Rüstung verdienen, nicht gilt. Für uns ist das nicht hinnehmbar.
UZ: Wie geht der Kampf weiter?
Jan Schulze-Husmann: Zum einen muss es natürlich konkret um den DuMont-Konzern gehen. Wir haben versucht, die Rolle des Konzerns im Arbeitskampf und auch bei der Aufarbeitung im Nachgang darzustellen. Generell muss es darum gehen, dafür zu sorgen, dass im DuMont-Konzern mehr gewerkschaftliche Betätigung stattfindet und damit auch Organisation im Hinblick auf mögliche Arbeitskämpfe.
Der erste Schritt ist, die Kolleginnen und Kollegen weiter zu stärken und zu unterstützen – beim Bundesanzeiger-Verlag, aber auch in anderen Bereichen des DuMont-Konzerns, wo weiterhin Stellen abgebaut werden und ständig zum Nachteil der Beschäftigten umstrukturiert wird.
Mit unserem Buch wollen wir auf einen Arbeitskampf zurückblicken, aber gleichzeitig nach vorne schauen und aufzeigen, wie wir weitere Kolleginnen und Kollegen aus diesem Konzern gewinnen können, um gemeinsam bessere Bedingungen zu schaffen.
Das merken wir auch bei unseren vielen Veranstaltungen und Lesungen. Der Bedarf an Diskussionen über die Rolle von Konzernen, über gewerkschaftliche Organisation in Konzernen, über die Rolle der Medien und die Medienvielfalt ist sehr groß. Letztendlich ist der DuMont-Konzern repräsentativ oder ein negatives Vorbild für andere Konzerne. Das ist, glaube ich, ein Grund für das große Interesse an dem Buch. Und das freut uns natürlich sehr.
Peter Trinogga: Es kommt noch etwas dazu. Wir können aus Arbeitskämpfen generell lernen. Ich sage deshalb, wir können generell lernen, weil wir nicht nur aus Arbeitskämpfen lernen können, die gewonnen wurden, sondern wir können und müssen vor allen Dingen auch aus Arbeitskämpfen lernen, die noch nicht gewonnen werden konnten. Da muss man sich angucken: Woran liegt das? Wie sind die Bedingungen? Und auch diesen Diskussionsprozess wollen wir mit unserem Buch vorantreiben.
Ein konkretes Beispiel: Man muss tatsächlich darüber nachdenken, wie hoch die gewerkschaftliche Streikunterstützung in Firmen ist, in denen extrem schlecht bezahlt wird. Wie lange können es sich Kolleginnen und Kollegen, die möglicherweise auf einen Nebenjob angewiesen sind, also erlauben, von Streikgeld zu leben? Und es ist ja so, dass dieser Personenkreis in den Betrieben immer größer wird. Das sind Themen, die in der Gewerkschaftsbewegung diskutiert werden müssen, damit Streiks in Zukunft erfolgreicher verlaufen.
Jan Schulze-Husmann: Eine Auseinandersetzung, bei der die Beschäftigten überwiegend in Vollzeit arbeiten, auf einem vergleichsweise hohen Entgeltniveau vergütet werden und unbefristete Arbeitsverträge haben, bietet andere Rahmenbedingungen, als wenn die Beschäftigten überwiegend in Teilzeit arbeiten, auf einem vergleichsweise niedrigen Entgeltniveau vergütet werden und nur befristete Arbeitsverträge haben.
Auch über den Umgang mit Maßregelungen, etwa Kündigungen und anderen Repressalien, müssen sich die Streikleitungen im Vorfeld Gedanken machen – insbesondere dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Tarifauseinandersetzungen im ungünstigsten Fall nicht mit einem Tarifvertrag und einer darin vereinbarten Maßregelungsverbotsklausel abgeschlossen werden können. Unser Buch enthält zahlreiche Beiträge von Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen, die zur Diskussion anregen.
UZ: Wie schätzen die Kolleginnen und Kollegen die Rolle der Gewerkschaft ver.di in diesem Konflikt ein?
Jan Schulze-Husmann: Es wurde teilweise Kritik an der Entscheidung der Streikleitung geäußert, den Streik zunächst zu unterbrechen. Diese Kritik lässt sich einigen Buchbeiträgen entnehmen. Um zu verhindern, dass einzelne Kolleginnen und Kollegen den gewerkschaftlichen Streikaufrufen nach und nach nicht mehr folgen, haben wir die Situation gemeinsam erörtert und sind zu dem Schluss gekommen, dass es sinnvoller ist, den Streik kollektiv zu unterbrechen, vor allem weil es uns nicht gelungen ist, entscheidenden Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, der ihn an den Verhandlungstisch zwingt. Das haben wir lange und sehr ausführlich diskutiert, und die Entscheidung ist uns allen auch nicht leichtgefallen. Da es nach der Entscheidung, den Streik zu unterbrechen, keine relevanten Änderungen an der Anzahl der in ver.di organisierten Kolleginnen und Kollegen gegeben hat, gehe ich davon aus, dass die Kritik an „der Gewerkschaft“ nicht so groß ist.
Und eines möchte ich aus meiner hauptamtlichen Perspektive betonen: Viele hauptamtliche Kolleginnen und Kollegen – vom Mitarbeiter im Sekretariatsdienst bis zur Gewerkschaftssekretärin – haben sich intensiv in diese Tarifauseinandersetzung eingebracht, egal um welche Uhrzeit. Und es ist ja auch kein Zufall, dass ich von der Bundesebene aus tätig war. Das machen wir auch nicht überall.
Peter Trinogga: Das sehe ich tatsächlich auch so. Kritik ist immer notwendig und auch gut. Und der Rahmen dafür war auch gegeben. Die Kolleginnen und Kollegen, die sich am Streik beteiligt haben, hatten viele Möglichkeiten, sich einzubringen. Und das ist ja eben auch eine Funktion des Buches: Sie auch im Nachgang zu beteiligen. Auch wenn das Buch jetzt nicht von ver.di herausgegeben wurde, sondern von den Kolleginnen und Kollegen selbst, ist es ein Zeichen, dass wir weiterhin hinter ihnen stehen und ihnen Gehör verschaffen. Manches hätte man sicher besser machen können. Aber wir haben das alles miteinander entschieden.
Jan Schulze-Husmann: Gerade weil wir daraus lernen wollen, arbeiten wir das Ganze in einem Buch auf. Das ist nicht populär und passiert leider viel zu selten. Damit soll keineswegs behauptet werden, dass sich in unserem Buch Antworten auf alle Fragen finden – ganz im Gegenteil.
Jan Schulze-Husmann/Peter Trinogga/Aktivenkreis Bundesanzeiger (Hrsg.):
Streik doch einfach mit! 138 Tage Arbeitskampf beim DuMont-Konzern
168 Seiten, 12 Euro
Zu bestellen im UZ-Shop









