Gegen Vorratsdatenspeicherung

Sicherheitsbehörden in der EU dürfen die Telefon- und Internet-Verbindungsdaten der Bürger nicht ohne konkreten Verdacht auf Terrorismus oder eine schwere Straftat speichern lassen. Eine pauschale Aufbewahrung durch Telekommunikationsunternehmen sei nicht zulässig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Thorsten Frei (CDU) sagte, die Entscheidungen des EuGH blieben hinter den Hoffnungen zurück. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte sich mehr „Spielräume“ erhofft.

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"Gegen Vorratsdatenspeicherung", UZ vom 9. Oktober 2020



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