Wer ist schon gerne im Krankenhaus? Wir sind dankbar für die Versorgung bei Lebensgefahr und jede unumgängliche Operation, und doch meistens froh, wieder entlassen zu werden. Leider gibt es Menschen, die Angst haben müssen vor einer Entlassung aus dem Krankenhaus. So war es kürzlich bei einer Freundin.
Sie erlitt einen schweren Unfall, stürzte, wobei sie sich sowohl den Unterschenkel als auch das Schultergelenk brach. Die Operation erfolgte innerhalb eines Tages. Trotz des allgemeinen Überlastungswahnsinns klappte die medizinische Behandlung und Versorgung. So weit, so gut.
„Wir entlassen Sie jetzt“, sagte man ihr wenige Tage nach der Operation. Sie wies darauf hin, dass sie alleine lebt und niemand sie versorgen könne. Ihre Wohnung ist nicht rollstuhlgerecht.
Man stelle sich das bildlich vor: Da liegt ein Mensch verbunden und weitgehend bewegungsunfähig im Krankenhausbett und soll sich selbst um seine Nachversorgung kümmern?
Ich besuchte sie und recherchierte mit ihr gemeinsam. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Nach § 39 SGB V muss bei „nichtselbstversorgungsfähigen Patienten“ das Krankenhaus ein Entlassungsmanagement durchführen und eine Übergangspflege sicherstellen. Im konkreten Fall war dafür der Sozialdienst des Krankenhauses zuständig. Dieser hätte einen Kurzzeitpflegeplatz finden müssen.
Die zuständige Sozialarbeiterin des Krankenhauses versicherte, dass sie 100 Pflegeeinrichtungen durchtelefoniert habe – in einem Umkreis von 100 Kilometern. Ohne Ergebnis. Die Patientin möge sich doch bitte selbst um einen Platz bemühen. Man müsse sie alsbald nach Hause entlassen.
Am Ende duldete das Krankenhaus die Versorgung meiner Freundin für insgesamt noch zehn Tage. Möglich wurde das, weil eine „Übergangspflege“ im Krankenhaus für maximal zehn Tage erlaubt ist. Danach, so will es das Gesetz, übernimmt die Kasse keine Kosten mehr.
Da verwundert es nicht, dass vonseiten des Krankenhauses immer drängender gedroht wurde: „Wir entlassen sie jetzt.“ Und das trotz schriftlichen Widerspruchs, trotz einer Gesetzeslage, die die Entlassung hilfloser Patienten verbietet. Ihr Glück im Unglück: Es fand sich eine Bekannte aus der Nachbarschaft, die ihr für einen Monat ein Zimmer in ihrer Wohnung anbot.
Krankenhäuser werden genötigt, ihre Liegezeiten kurz zu halten. Im Jahr 1991 lag die durchschnittliche Liegezeit noch bei 14 Tagen. Heute sind es nur noch 7,1 Tage, Tendenz sinkend.
Seit über 20 Jahren, seit dem 1. Januar 2004, dürfen Krankenhäuser nicht mehr wie früher nach Tagessätzen abrechnen, sondern nur noch nach Fallpauschalen („Diagnosis Related Groups“, DRGs). Das Ergebnis sind verfrühte Entlassungen sowie der „Drehtür-Effekt“. Werden Patientinnen und Patienten trotz Hilflosigkeit entlassen, dann werden sie meist bei der ersten Komplikation wieder ins Krankenhaus eingeliefert. In besonders krassen Fällen kann das der Presse auch mal eine Schlagzeile wert sein. So wie im Falle eines hilflosen Obdachlosen, der vom Krankenhaus vor der „Teestube“ einer Tages-Anlaufstelle für Wohnungslose abgesetzt wurde.
Wir erleben ein systemisches Versagen, weil Krankenhäuser „profitabel“ arbeiten müssen. So schreibt der GKV-Spitzenverband „Bund der Krankenkassen“ in einer Pressemitteilung vom letzten Jahr: „Krankenhausreform gefährdet Behandlungsqualität und Patientensicherheit.“
Und es wird wohl noch schlimmer werden. So sollen die gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr 2026 insgesamt 1,8 Milliarden Euro einsparen, was zu einer weiteren Verkürzung der Liegezeiten in Krankenhäusern führen dürfte. Nicht berücksichtigt ist dabei, was die geplante „Militarisierung“ des Gesundheitswesens für die „normale“ zivile Versorgung bedeuten würde. Kriegsopfer, insbesondere verletzte Soldaten, wären dann vorrangig zu behandeln. Die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten sind schon jetzt am Limit … und drüber.








