Müllwissenschaften

Bis Ende dieses Jahres haben die Städte und Gemeinden in Deutschland Zeit, um erstmals Ansprüche aus dem sogenannten „Einwegkunststofffonds“ geltend zu machen. Mit dem Fonds, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird, sollen Hersteller von Plastikverpackungen und anderen Einwegprodukten an den Reinigungskosten der Kommunen beteiligt werden. Obwohl der Fonds allgemein begrüßt wurde, stößt der damit verbundene bürokratische Aufwand auf Kritik. Die Kommunen müssen ihre Müllsammlungs- und Reinigungsleistungen in sechs Kategorien erfassen. Dazu gehören beispielsweise die „Reinigungsleistung Strecke in Kilometer“, die „Sammlungsleistung Papierkorb in Liter“ oder die „Reinigungsleistung Fläche in Quadratkilometer“. Zu beachten ist allerdings, dass sich die einzelnen Kategorien erneut aufteilen. Die erfasste Reinigung von Strecken ist beispielsweise in Fahrbahnen, Radwegen, Gehwegen und sonstigen Wegen anzugeben. Bei den Flächen wird zwischen „unbefestigten Reinigungsobjekten“ wie Spielplätzen und „befestigten Reinigungsobjekten“ wie Parkplätzen unterschieden. Ist das bewältigt, muss nur noch zwischen vier verschiedenen Arten von Papierkörben unterschieden werden, um das dort geleerte Volumen und die Häufigkeit der Leerungen anzugeben, wobei die „Angabe von Volumenspannen (z. B. 40 – 60 L/Papierkorb)“ nicht zulässig ist. Selbstverständlich muss die in allen Kategorien anfallende Abfallmenge auch noch entsorgt und – aufgeschlüsselt in mehreren Kategorien – nach Gewicht erfasst werden. Zu viel Detailliebe für Kommunen, die ohnehin schon unter Personalmangel und enormen Kosten leiden. „Ich kann mir kaum vorstellen, dass andere Behörden jährlich erneut das Volumen der örtlichen Mülleimer und deren Anzahl überprüfen“, zweifelt etwa der Samtgemeindebürgermeister von Gellersen, Steffen Gärtner (CDU), gegenüber dem Fachportal „kommunal.de“. „Eine Verteilung über einen geeigneten Schlüssel – zum Beispiel Einwohner oder Gemeindefläche – wäre sicherlich zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen.“

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"Müllwissenschaften", UZ vom 28. November 2025



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