Der Journalist Florian Warweg klagt gegen Ausschluss aus der Bundespressekonferenz

Pressefreiheit vor Gericht

Am 29. Juni verhandelt das Landgericht Berlin, wie es um die Pressefreiheit in deutschen Landen bestellt ist. Der Journalist der kritischen Nachrichtenplattform „NachDenkSeiten“, Florian Warweg, hat Klage gegen seinen Ausschluss aus der Bundespressekonferenz (BPK) eingereicht. Er war bis Ende 2021 für das deutsche Programm des russischen Senders „RT.DE“ tätig und in der BPK schon damals für sein beharrliches und hartnäckiges Nachfragen an die dreimal wöchentlich zur Pressekonferenz geladenen Regierungsvertreter bekannt.

Am 1. Februar 2022, noch vor dem Eingreifen Russlands in den Ukraine-Krieg, schaltete die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) „RT.DE“ ab, das EU-weite Verbot folgte Anfang März 2022. Für Warweg stand eine berufliche Neuorientierung an. Am 1. Juni 2022 nahm er bei den „NachDenkSeiten“ seine Arbeit auf. Um weiterhin in der BPK Fragen stellen zu dürfen, musste er sich neu akkreditieren lassen. Dies wurde zunächst genehmigt, dann aber durch sechs Einsprüche ihm nicht wohlgesonnener „Kollegen“ (die BPK hat über 900 Mitglieder) torpediert. Ende Juli 2022 teilte ihm der Vorstand der BPK dann überraschend mit, er erfülle nun doch nicht die Anforderungen zur Aufnahme in die BPK. Eine Nachschau habe ergeben, dass seine Beiträge auf den „NachDenkSeiten“ der Satzung der BPK zuwiderliefen.

Vier Wochen später bestätigte der Vorsitzende des Mitgliederausschusses der BPK, Jörg Blank, der sich selbst nicht nur als Journalist, sondern, wie er gern hervorhebt, als „Kanzlerkorrespondent“ der „Deutschen Presseagentur“ (DPA) sieht, die Entscheidung. Zu den Hintergründen des Rauswurfs gibt sich der amtierende Vorsitzende der BPK, „ZDF“-Korrespondent Mathis Feldhoff, wortkarg. Auf die Frage aber, ob auch Mitglied der BPK sein könne, wer zur Frage der Kriegsschuld eine von der herrschenden Regierungs- und Medienmeinung abweichende Position beziehe, legt er das ganze politische Dilemma innerhalb des BPK-Vorstandes offen: „Der reinen Lehre nach: Ja. Die Frage ist, ob die BPK das aushält.“

Soll sich die BPK an ihre eigene Satzung und den Pressekodex halten oder sich zur willfährigen Hofberichterstattung degradieren lassen? Laut Satzung dient die BPK der „sachlichen, an Tatsachen orientierten und fairen Vermittlung von politischen Informationen, Aussagen und Positionen“ (Paragraf 3). Nichts anderes sagt auch Ziffer 1 des Pressekodex: „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“ Und die Wahrheit ist eben oft unangenehm. In der Klage von Florian Warweg geht es um den Kern journalistischen Arbeitens und das, was vom Selbstverständnis eines Berufsstandes noch übriggeblieben ist.

Derweil versucht der BPK-Vorstand das ramponierte Image der bürgerlichen Presse und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Showeinlagen aufzupeppen. Aufgeschreckt durch die Meldung, dass Deutschland im internationalen Pressefreiheitsindex der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ auf Platz 21 zurückgestuft wurde, verordnete die BPK ihrem 70. Bundespresseball das neue Motto „Ball für die Pressefreiheit“. Beim Buffet „mit 4.000 Austern, 60 Kilo Käse, 80 Kilo Kalbsrücken und ganz viel Champagner“ („Bild“ vom 21. April) setzte das Stelldichein von Journaille und Berliner Politprominenz ein Zeichen für „ungehinderte, unzensierte und pluralistische Berichterstattung“.

Dabei kennt man sich doch mit dem Kaltstellen unangenehmer Meinungen aus. 1961, zwölf Jahre nach ihrer Gründung, warf die BPK sämtliche Korrespondenten der DDR-Nachrichtenagentur ADN und des „Neuen Deutschland“ aus dem Verein. Zuckerbrot oder Peitsche, Rauswurf oder Geld. Aus der Kasse der Bundesregierung flossen von 2018 bis 2022 über 2,3 Millionen Euro an ausgewählte Journalisten. Dafür lohnt es sich schon mal, die eine oder andere Frage nicht zu stellen. Die ganz Unterwürfigen durften gegen Honorar auch für Geheimdienste tätig werden. Fragen danach „gefährden das Staatswohl“, so die Bundesregierung.

Mittlerweile gehört Mut dazu, sich von der Schar der regierungstreuen Medienbüttel abzuheben. Die Mutigen gibt es, Warweg ist einer davon. Eine andere, Rommy Arndt („MDR“), die unlängst Bundeskanzler Olaf Scholz in der „Panzerfrage“ konterte: „Sagen Sie zur Abwechslung mal Nein.“ Ihr Motiv versteht jeder: „Ich habe Angst davor, dass Deutschland nach fast 78 Jahren Frieden wieder Krieg erleben muss.“

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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"Pressefreiheit vor Gericht", UZ vom 30. Juni 2023



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