Nach Verhandlung vor Berliner Landgericht: Chancen für Florian Warweg, auf dem Rechtsweg für die Bundespressekonferenz akkreditiert zu werden, stehen gut

Beklagte in Bedrängnis

Juni 2023, 11.30 Uhr, Sitzungssaal 111, Landgericht Berlin, Abteilung für Zivilsachen. Aufruf der Sache „Florian Warweg gegen Bundespressekonferenz e. V.“. Da sitzen sie sich nun gegenüber. Der „NachDenkSeiten“-Journalist Warweg als Kläger auf der einen, die Vertreter der verklagten Bundespressekonferenz (BPK) auf der anderen Seite. Eingeweihte wissen, die Bundespressekonferenz ist „die Herzkammer der Meinungsfreiheit“. Das sagt jedenfalls der Chef der BPK, Mathis Feldhoff. Kein Wunder, dass aufrechte Journalisten, die Regierungsvertretern gern unangenehme Fragen stellen – von denen gibt es nur wenige, und einer der Wenigen heißt Warweg – auch gern ein Plätzchen in dieser Herzkammer hätten.

Aber die Gralshüter hauptstadt-journalistischer Expertise mit der Kernkompetenz einer Regierungspresseabteilung verabscheuen jene, die nachfragen, weiterfragen, tatsächlich etwas wissen wollen. Am 16. August 2022 wies man den Aufnahmeantrag Warwegs zurück. Die Begleitmusik orchestrierte die „taz“ und das olivgrüne Zentrum Liberale Moderne (LibMod). Gesponsert von der Bundesregierung spielten sie in geballter Intellektualität auf der ganz großen Klaviatur: Die „NachDenkSeiten“ waren Gegenstand einer ebenso umfangreichen wie inhaltlich verkümmerten „Gegneranalyse“ (vulgo: Feindbeoachtung). „taz“-Autor Mathias Meissner ließ seine Leser an seiner fast körperlich spürbaren Angst teilhaben, dass Florian Warweg aus der armen BPK eine „Bühne für Verschwörer“ mache, und holte sich zur Verstärkung Pia Lamberty.

Die „Expertin für Verschwörungsmythen“ sagte der „taz“ im Juli 2022: „Die ‚NachDenkSeiten‘ sind immer wieder dadurch aufgefallen, mindestens verschwörungsideologisches Geraune zu verbreiten, und erfüllen damit eine Art Scharnierfunktion.“ Ein Jahr später gab es jetzt vor dem Berliner Landgericht schon mal den Vorgeschmack auf die am Ende des Verfahrens zu erwartende Quittung für die „Verschwörungsexperten“. Wer die zivilrechtliche Prozessarithmetik kennt, weiß nämlich: Wer im ersten Verhandlungstermin die meisten Fragen gestellt bekommt und dann noch mit Hausaufgaben vom Gericht nach Hause geschickt wird, der steht kurz vor der Niederlage. „Unsubstantiierter Vortrag“ nennen Juristen das, was soviel heißt wie „nicht nachvollziehbar“.

Das Gericht konzentrierte sich auf den Schwachpunkt der BPK-Argumentation, Warweg hätte Mitglieder der Bundespressekonferenz schwer beleidigt. Wer solche Geschütze auffährt, sollte nicht vergessen, vorher auch die Munition zu bestellen – sprich einen Beweis vorlegen zu können. Zwei Wochen hat die Führung der BPK nun Zeit, dem Gericht beweisbare Fakten zu Beleidigungen und Beleidigungsopfern auf den Tisch zu legen. Da kommen die „Faktenchecker“ jetzt selbst ganz erheblich in Bedrängnis. Die Chancen stehen gut für Florian Warweg.

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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