Geht es nach der Stadt Leipzig, dann soll der Autor und Journalist Ken Merten seinen Nebenjob verlieren. Merten ist unter anderem für UZ und die Tageszeitung „junge Welt“ (jW) tätig. Am 1. April veröffentlicht er seinen zweiten Roman „Kleiner als drei“. Nebenbei arbeitet Ken Merten bei einer Sicherheitsfirma und führt dort Bewachungstätigkeiten in sozialen Einrichtungen aus. Doch damit soll nun Schluss sein, denn das Leipziger Ordnungsamt stufte Merten in der vergangenen Woche als „unzuverlässig“ ein.
Grundlage der Entscheidung sind Hinweise des Inlandsgeheimdienstes mit dem irreführenden Namen „Verfassungsschutz“. „Nach den übermittelten Informationen“, so schreibt das Ordnungsamt, „soll in einem Bildbeitrag ihre Zugehörigkeit zur sogenannten ‚DKB‘ dargestellt worden sein. Zudem wird darin eine Nähe zu einer linksextremistisch geprägten Szene zum Ausdruck gebracht.“ Mit dem Verweis auf die ominöse „DKB“ könnte Mertens Mitgliedschaft in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) gemeint sein. Die Aussage bezieht sich möglicherweise auf ein Video, das der Autor am Rande eines Schulstreiks aufgenommen hatte, wie der Betroffene gegenüber UZ vermutet. „Es ist grotesk, einem organisierten Antifaschisten und Antikapitalisten abzusprechen, dass er Geflüchtete und Wohnungslose beschützen kann“, so Merten.
Es ist nicht der erste Versuch, den progressiven Wachmann loszuwerden. Schon im Jahr 2023 hatte das Ordnungsamt seine „Zuverlässigkeit“ überprüft. Diese Prüfung erfolgt auf Grundlage der Gewerbeordnung, die für Wachpersonal eine gesonderte Erlaubnis der zuständigen Behörde vorschreibt. Am 1. Dezember 2023 bestätigte das Ordnungsamt Mertens Zuverlässigkeit, nahm die Entscheidung jedoch wenige Tage später zurück. Grund der Rücknahme waren auch damals „Informationen des Landesamtes für Verfassungsschutz“. Die Entscheidung wurde dem Unternehmen übermittelt, für das Ken Merten arbeitete. Er selbst erhielt keinen Hinweis und konnte demnach erst spät auf diese neue Einschätzung reagieren.
Anfang 2024 kam es zu einem Gespräch im Ordnungsamt. Hier wurde Merten eröffnet, dass er als Autor von UZ und junge Welt“ sowie als ehemaliger Leiter der Bildungs-AG im Bundesvorstand der SDAJ und als DKP-Mitglied nicht „zuverlässig“ sein könne. Wobei die Mitgliedschaften in SDAJ und DKP schwerer gewichtet worden seien. Der Anwalt der Sicherheitsfirma übernahm die Vertretung und ging gegen den Kurswechsel des Ordnungsamtes vor. Er führte aus, dass die genannten Organisationen und Medien nicht als verfassungsfeindlich eingestuft wurden und dass es keinen hinreichenden Zusammenhang zwischen Mertens politischer und journalistischer Tätigkeit und seinen Aufgaben im Bewachungsgewerbe gab. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei unverhältnismäßig, zumal Merten keinerlei Straftaten begangen hatte oder eine Gefahr darstellte.
Der Fall wurde an die Landesdirektion in Chemnitz weitergegeben – und die ließ sich Zeit. Erst im Oktober 2025 erklärte die Landesdirektion die Rücknahme der Zuverlässigkeit für ungültig. Ausschlaggebend dafür waren offenbar formale Gründe, die sich aus der vorangegangenen Zuerkennung der Zuverlässigkeit ergaben. Die Stadt Leipzig musste die Kosten des Verfahrens tragen.
Nun also, drei Jahre nach dem ersten Versuch, unternimmt die Stadt Leipzig den zweiten Anlauf, um Merten aus dem Gewerbe zu drängen. Erneut wird er sich wehren – und dabei vom Rechtsanwalt seines Unternehmens vertreten. „Es ist Gängelei und Willkür, mir nochmals die Zuverlässigkeit entziehen zu wollen, basierend auf beliebigen antikommunistischen Behauptungen. Es zeigt auch, wie die Rechtsentwicklung voranschreitet, wenn politisches Engagement und journalistische Tätigkeit dafür herhalten, um jenen die Existenzgrundlage entziehen zu können, die keine Stiefel lecken wollen“, sagt Merten gegenüber UZ. Er verweist auf den Fall des Lehrers und Gewerkschafters Luca S., der nach seiner Teilnahme an einer Mai-Demonstration im Jahr 2021 mit Repressionen und einem faktischen Berufsverbot überzogen worden war. Ein Mittel der Klassenjustiz, das jetzt auch gegen Ken Merten durchgesetzt werden soll.









