Es geht los mit der Antragsberatung. Palästina soll Thema werden, hat die Tagungsleitung angekündigt. Erwartet wird die Behandlung des Antrags G.01 „Für gleiche Rechte im Nahen Osten /Westasien – gegen jeden Rassismus und Antisemitismus“. Eingebracht ist er als Antrag des Parteivorstands. Wie man aus Vorstandskreisen hört, war es jedoch vor allem der geschäftsführende Parteivorstand um die Vorsitzenden Schwerdtner und van Aken, der den Antrag beschlossen und an die Presse gegeben hatte. Der vollständige Parteivorstand habe zuvor nicht an der Erarbeitung teilgenommen.
Der Antrag hat es in sich. Er ist über weite Strecken unklar, betont das „Sowohl-als-auch“, bleibt klare Solidarität schuldig und warnt mit Stilblüten vor einer zu eindeutigen Haltung: „Je größer die Tragödie, desto gefährlicher die schnelle Gewissheit.“ Vor allem aber ist er extrem schwierig formuliert. Beispiel gefällig? „Wir bekennen uns daher weiterhin unmissverständlich zum Selbstbestimmungsrecht von Jüdinnen und Juden im heutigen Staat Israel. Genauso unmissverständlich bekennen wir uns zum Selbstbestimmungsrecht von Palästinenser*innen in einem unabhängigen Staat Palästina.“ Das ist nun gleich mehrfach katastrophal. Soll sich das Selbstbestimmungsrecht an religiöser oder ethnischer Zugehörigkeit messen lassen? Und haben alle Juden die gleiche Haltung zur Zwei-Staaten-Lösung? Haben Palästinenser in Israel dann auch mit Billigung der Linkspartei keine Rechte? Und wo ist eigentlich der Staat der Palästinenser? Fragen über Fragen. Oder doch nur ein Formulierungsproblem? Wir werden sehen…