Bucherscheinung: Die Auswertung eines 138 Tage währenden Arbeitskampfes

„Von Streikgeld kann man auf Dauer nicht leben“

Peter Trinogga und Jan Schulze-Husmann haben gemeinsam mit vielen anderen Kolleginnen und Kollegen das Buch „Streik doch einfach mit! 138 Tage Arbeitskampf beim DuMont-Konzern“ geschrieben. Darin schildern sie ihre Erfahrungen im Arbeitskampf beim Kölner Bundesanzeiger-Verlag, der zum DuMont-Konzern gehört. Seit Dezember 2023 verweigert die Geschäftsleitung jegliche Gespräche mit ver.di über einen Haustarifvertrag.

Jan Schulze-Husmann ist Tarif­sekretär bei der Gewerkschaft ver.di in Berlin und dort auch für den Verlagsbereich zuständig. Peter Trinogga hat bis zu seinem Renteneintritt beim Bundesanzeiger-Verlag gearbeitet, war dort Betriebsratsvorsitzender, Mitglied der Tarifkommission und ist im Sprecherrat der DKP Köln. Im UZ-Blog haben wir eine längere Fassung dieses Interviews veröffentlicht.

UZ: Vorab: Was macht der Bundesanzeiger-Verlag?

Peter Trinogga: Der Bundesanzeiger-Verlag ist ein privates Unternehmen, das im Auftrag des Bundesjustizministeriums Bekanntmachungen online veröffentlicht. Wir bewegen uns da in einer Größenordnung von gut über einer Million Veröffentlichungen pro Jahr.

UZ: Wie setzt sich die Belegschaft zusammen?

Peter Trinogga: Bei der letzten Betriebsratswahl vor wenigen Wochen standen etwa 920 bis 930 Kolleginnen und Kollegen auf der Liste der Wählerinnen und Wähler. Das umfasst sowohl die Festangestellten als auch die prekär Beschäftigten, das heißt also die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter und die sachgrundlos befristet beschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Es gibt einen hohen Anteil an prekär Beschäftigten, weil diese billiger sind und jederzeit wieder entlassen werden können. Der DuMont-Konzern als Anteilseigner nutzt dies aus.

UZ: Was waren die Ursachen für die Unzufriedenheit unter den Beschäftigten, die zu diesem langen Arbeitskampf geführt haben?

Peter Trinogga: In erster Linie ging es darum, dass Stück für Stück soziale Errungenschaften abgebaut wurden und sich die Bedingungen verschlechterten. Das betraf zum Beispiel die zusätzliche betriebliche Altersversorgung oder die Eingruppierung in den Tarifvertrag der Druck- und Medienindustrie NRW, den der Bundesanzeiger zwar nie unterschrieben hatte, an den er sich aber früher mal im Großen und Ganzen hielt. Nach der Umstellung auf eine reine Online-Veröffentlichung verdichtete sich die Arbeit, was sich aber nicht im Geldbeutel bemerkbar machte. Wer einmal in eine bestimmte, meist niedrige Gehaltsgruppe eingruppiert war, hat diese im Normalfall entweder gar nicht mehr verlassen oder erst nach sehr langer Zeit. Das hat die Erbitterung der Kolleginnen und Kollegen natürlich erheblich geschürt.

UZ: Was war eure zentrale Forderung?

130302 Schulze Husmann ua Streik doch einfach mit WIDERSTAENDIG - „Von Streikgeld kann man auf Dauer nicht leben“ - Bundesanzeiger-Verlag, DuMont, Jan Schulze-Husmann, Köln, Peter Trinogga, Streik, ver.di - Wirtschaft & Soziales

Peter Trinogga: Die war eigentlich recht simpel. Wir wollten die Arbeitsbedingungen, die für die „Altbeschäftigen“ gelten, für alle Beschäftigten rechtsverbindlich sichern, und zwar in Form eines Haustarifvertrags. Im Prinzip handelt es sich nur um die branchenüblichen Rahmenbedingungen, die im Mantel- und im Gehaltstarifvertrag für die Angestellten der Druck- und Medienindustrie im Land Nordrhein-Westfalen vereinbart sind: Eingruppierung der jeweiligen Tätigkeit in Gehaltsgruppen mit Entwicklungsstufen, regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden, „Weihnachtsgeld“ oder „Urlaubsgeld“. Ergänzend dazu sollten prekäre Beschäftigungsverhältnisse begrenzt werden. Konkret forderten wir, dass prekäre Arbeitsverhältnisse wie Leiharbeit und befristete Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr als 25 Prozent der Belegschaft betreffen dürfen.

UZ: Und wie reagierte die Geschäftsführung?

Peter Trinogga: Ganz einfach: Sie lehnte Tarifverhandlungen glatt ab. Nicht einmal zu einem Gespräch mit der Gewerkschaft war die Geschäftsführung bereit. Das kam bei den Kolleginnen und Kollegen sehr schlecht an. Wir hatten mit Verzögerungen und ähnlichen Dingen gerechnet, aber nicht damit, dass Tarifverhandlungen komplett abgelehnt würden.

UZ: Im Januar mussten die Kolleginnen und Kollegen also zum allerersten Mal in der Geschichte des Bundesanzeiger-Verlags überhaupt streiken. Warum war von diesem historischen Ereignis in der Lokalpresse nichts zu lesen?

Jan Schulze-Husmann: Ein Großteil der Kölner Medien befindet sich mehrheitlich im Besitz des DuMont-Konzerns, beispielsweise der „Kölner Stadt-Anzeiger“, die „Kölnische Rundschau“, die Boulevardzeitung „Express“ und auch das Radio Köln. Es liegt daher nahe, dass Themen, die dem Konzern nicht genehm sind oder zu Kritik an seinem Handeln führen können, nicht im Mittelpunkt stehen. Dies zeigte sich bereits bei der im Jahr 2023 erfolgten Schließung der Druckerei. Obwohl wir Informationen erhielten, dass mutige Journalistinnen und Journalisten berichten wollten, berichteten konzernzugehörige Medien nicht darüber. Dieses Problem ist kein lokales. Von Pressefreiheit im ursprünglichen Sinne kann unseres Erachtens nicht die Rede sein.

UZ: Nach 138 Streiktagen habt ihr im Januar 2025 den Streik dann erst einmal pausiert – ohne Tarifvertrag und sichtbares Ergebnis. Was waren die Gründe?

Peter Trinogga: Irgendwann waren einige Kolleginnen und Kollegen zermürbt und sahen keine Perspektive mehr. Das hat auch damit zu tun, dass man von Streikgeld natürlich nicht auf Dauer leben kann. Es war eine logische Konsequenz, dass die Anzahl der Streikenden irgendwann abnahm.

Jan Schulze-Husmann: Die Streikfront wankte zwar nicht, aber sie bröckelte. Am Ende waren noch ungefähr die Hälfte der Kolleginnen und Kollegen vor der Tür, die am Anfang dastanden.

UZ: Ende Februar wurde im Bundestag über das sogenannte Tariftreuegesetz beraten und es wurde auch beschlossen. Am 27. März soll es im Bundesrat verhandelt werden. Wie bewertet ihr dieses Gesetz und bringt euch das etwas für den Kampf beim Bundesanzeiger?

Peter Trinogga: Ein solches Gesetz ist erst einmal ein Beleg dafür, dass die Gewerkschaftsbewegung momentan zu schwach ist, um die notwendigen Bedingungen selbst zu erkämpfen. Insofern ist dieses Gesetz wahrscheinlich besser als gar kein Gesetz. Es ist aber aus zwei Gründen auf Betriebe wie den Bundesanzeiger nicht anwendbar: Der Bundesanzeiger ist im rechtlichen Sinne kein Auftragnehmer, sondern sein Auftrag ist gesetzlich verankert. Es steht also in diversen Gesetzen, dass dies und jenes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist. Es ist also kein Auftrag im Sinne dieses Gesetzes und daher greift das Tariftreuegesetz nicht.

Den zweiten Punkt finde ich aber noch wichtiger: Das Gesetz besagt eben nicht, dass eine Firma, die Auftragnehmer der öffentlichen Hand ist, einen Tarifvertrag unterzeichnen muss, sondern es sagt, dass sie die tariflichen Bedingungen einzuhalten hat. Das war beim Bundesanzeiger zumindest größtenteils der Fall. Die Geschäftsführung hat immer gesagt: Wir halten uns doch an den Tarif, was wollt ihr denn, bitteschön? Uns kam es aber genau darauf an, dass sie den Tarifvertrag unterschreibt und sich nicht nur anlehnt. Wer sich anlehnt, der kann sich auch jederzeit wieder ablehnen.

UZ: Im Tariftreuegesetz sind weitere Ausnahmen für die Zeitenwende und Aufrüstung vorgesehen. Wie sind die Ausnahmen für die Aufrüstung zu verstehen?

Peter Trinogga: Aufrüstung braucht natürlich auch folgsame Belegschaften. Und sie braucht auch billige Belegschaften. Insofern ist es von der Logik des Kapitals her klar, dass Aufrüstung am besten funktioniert, wenn die Kolleginnen und Kollegen in den Firmen den Mund halten, sich nicht wehren und möglichst auch keine Tarifkämpfe führen. Wenn man in dieser Logik des Kapitals denkt und in dieser Logik der Aufrüstung denkt, dann ist es durchaus folgerichtig, dass das Tariftreuegesetz für Firmen, die an Krieg und Rüstung verdienen, nicht gilt. Für uns ist das nicht hinnehmbar.

Jan Schulze-Husmann/Peter ­Trinogga/Aktivenkreis Bundes­anzeiger (Hrsg.):
Streik doch einfach mit! 138 Tage Arbeitskampf beim DuMont-­Konzern
168 Seiten, 12 Euro
Zu bestellen im UZ-Shop.

[author_box]

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"„Von Streikgeld kann man auf Dauer nicht leben“", UZ vom 27. März 2026



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Tasse.



    Spenden für DKP
    Unsere Zeit